Beim lesen hier im Forum ist mir aufgefallen, dass geschrieben wird, dass es Altersteilzeitrenten nur gäbe, wenn danach übergangslos in die Altersrente gegangen wird.
Mir hat mein Arbeitgeber eine Altersteilzeitrente, die er aber voll finanziert, angeboten, bei der ich in den frühestmöglichen Rentenzugang gehen würde, also mit Abschlägen.
Diese Alterteilzeit meines Arbeitgebers sieht vor, 3 Jahre voll arbeiten bei 85% Bezuges des Gehaltes mit Bonus usw. Danach 3 Jahre daheim bleiben, weiterhin 85% Gehalt bekommen aber ohne den Leistungsbonus.
Danach übergangslos in die Abschlagsrente.
Wie kommt es zu diesen unterschieden ?
Sind das noch Infos, aus Zeiten, als der Staat bei der Altersteilzeit noch mitzahlte ?
Was passiert, wenn ich in diese Abschlagsrente dann nicht gehe und stattdessen zum Arbeitsamt und ALG I beantrage ?