Hallo Bertram,
in der Rentenversicherung ist es für den Anspruch auf vorzeitige Altersrente unerheblich, ob sie direkt nach Ende einer vertraglich vereinbarten Altersteilzeit in die Altersrente wechseln. Es kommt nur darauf an, dass Sie die entsprechenden Mindestversicherungszeiten und das entsprechende Rentenalter erfüllen.
Inwieweit Sie nach Ende einer Altersteilzeitvereinbarung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, klären Sie bitte mit der Agentur für Arbeit.
Für den Fall, dass Sie eine Zwischenzeit bis zu einem gewünschten Altersrentenbeginn aus eigenen Mitteln überbrücken wollen, denken Sie bitte auch an Ihren Krankenversicherungsschutz.
Ansonsten kann ich mich nur den Vorrednern anschließen: Lassen Sie sich individuell beraten, ob sich ein späterer Rentenbeginn mit weniger oder keinen Abschlägen rechnet.