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Altervorsorge technische Intelligenz

von defti20.11.2007 | 18:59
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, mich würde die Rechtslage aus Sicht der Rentenversicherung zur Anerkennung der Altersvorsorge der technischen Intelligenz interessieren, Hintergrund sind Urteile zur Anerkennung der Jahresendprämie bzw. zusätzlichen Belohnung bei Post/Bahn. Wenn der Betroffene keine schriftliche Anerkennung der Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der technischen Intelligenz hat, welche Kriterien sind dann ausreichend: 1. Nachweis der Ausbildung als Diplomingenieur, gilt dies auch für Ingenieurökonomen ? 2. Am 30.6.1990 Beschäftigung in einem VEB oder dem gleichgestellten Betrieb. Gilt als vergleichbar: Post, Bahn, Akademie der Wissenschaften 3. Welcher Zeitraum wird betrachtet ? 4. Sind noch andere Kriterien notwendig ?? Art der Beschäftigung ? Wenn die Zeiten anerkannt werden, wie kann der Nachweis des Lohnes erfolgen, der ja bis zur Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenberechnung benutzt wird. 1. Im SV Ausweis werden nur Beträge bis zur Sozialversicherungsgrenze aufgeführt, wie wird der Rest nachgewiesen? 2. Wie erfolgt Nachweis der Jahresendprämie bzw. zusätzlichen Belohnung ? Kann dies auch über FDGB Beiträge oder anderes usw. erfolgen ? MfG

7 Antworten

Wessiam 20.11.2007 | 19:33
Das Thema wurde hier bereits erschöpfend behandelt!
Schiko.am 20.11.2007 | 19:23
Ich bitte sie herzlich solche anfragen , wenn möglich, direkt an die deutsche rentenversicherung zu richten. Dies, und auch das wort opfer rente ist für viele schlimmer als Krebsleiden. MfG.
?-?am 20.11.2007 | 22:12
vor allem für überversorgte "Altrentner"
Rutham 20.11.2007 | 23:27
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Expertenforum-Suche (Mitte der Seite) Suchwort: Intelligenz Gruß, Ruth
Knut Rassmussenam 21.11.2007 | 10:42
1. Die neuen Länder tragen die Hauptlast der Zahlungen aus der Zusatzversorgung. 2. Haben wird diese Regelungen dem Gesetzgeber zu verdanken. Entweder waren seine Regelungen richtig, oder aber sie waren dämlich, und wurden vom Bundessozialgericht kassiert. 3. Oder das Bundessozialgerich war dämlich ... ich sach nur Zugangsfaktor 0, gelle Herr Dr. M.! 4. Konfrontieren Sie mal einen Maurer oder Schlosser oder eine Krankenschwester mit Ihrer Aussage. Da, wo im "Westen" VBL und KZVK usw. die geringen Renten aufbessern, gibt es für die im Osten .... Nichts neben der gestzlichen Rente! 5. und ganz nebenbei, können Sie sich dran erinnern, wann die Bundesrepublik es geschafft hat, im Entschädigungsrecht Klauseln zum Ausschluß von Kriegsverbrechern einzubauen? 6. und ganz nebenbei schafft es die Bundesrepublik erst jetzt, ostdeutsche Kriegsgefangene zu entschädigen. 7 und ganz nebenbei ... wenn Sie sich mal mit Richtern unterhalten, die in Entschädigungsverfahren beteiligt waren (BRD), da kursiert der Spruch, dass Deutschland schon 1937 bis zum Ural gegangen sein musste, alles Grund- , Wald- und Sägewerksbesitzer. Ich habe fertig
Nicht böse seinam 21.11.2007 | 09:26
Morgen, seien Sie Bitte nicht böse.Aber was wollen die neuen Bundesländer eigentlich noch alles aus den alten Ländern rausleiern? Seit der gelobten Wiedervereinigung hört man bald alle 3 Monate von einer neuen Wiedergutmachung,die die Bürger der neuen Länder meinen bekommen zu müssen.Im alten Arbeiter und Bauernstaat muß ja bald jeder zweite Akademiker gewesen sein mit Prämien und Belohnungen nur so überhäuft. Gruss
Heulsuseam 21.11.2007 | 12:36
Sollen wir jetzt alle weinen?
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