Ich bin Jahrgang Anfang März 1954 und mein Alterteilzeitarbeitsverhältnis endet mit der passive Zeit von 2 Jahren am 31. März 2017 ohne das mein Arbeitsverhältnis einer Kündigung bedarf. Laut Vertrag mit dem Arbeitgeber habe ich mich für eine frühestmöglichen Antrag auf wegen meines Alters (63 Jahre), den Antrag auf meine Rente zu stellen. Frage: Ich möchte die Abschlagsfreie Rente nach 63 Jahren und 4 Monaten nach dem neuen Gesetz zum 01.07.2014 beantragen, da ich mehr wie 45 Jahre an Rentenversicherung eingezahlt und gespeichert sind. Ist das möglich?
Gruß
Johann
28.07.2014, 15:16
von
Fritz
nein, Sie sind dann ja erst 60., wie wollen Sie denn dann schon Rente erhalten? Auch nach dem neue Gesetz ist da nichts möglich, Jahrgang 54 erst mit 63 Jahren und 4 Monaten, also 1. August 2017
28.07.2014, 15:26
Experten-Antwort
Seitens der Rentenversicherung könnten Sie zunächst auf die Rente verzichten und erst mit 63 Jahren + 4 Monaten ohne Abschlag in Rente gehen.
Da jedoch einige Dinge zu beachten sind, sollten Sie sich von den einzelnen Stellen (Personalabteilung, Agentur für Arbeit, Krankenkasse ...) beraten lassen!