Alterzeitvertrag

von
Johann54

Guten Tag!

Ich bin Jahrgang Anfang März 1954 und mein Alterteilzeitarbeitsverhältnis endet mit der passive Zeit von 2 Jahren am 31. März 2017 ohne das mein Arbeitsverhältnis einer Kündigung bedarf.
Laut Vertrag mit dem Arbeitgeber habe ich mich für eine frühestmöglichen Antrag auf wegen meines Alters (63 Jahre), den Antrag auf meine Rente zu stellen.
Frage:
Ich möchte die Abschlagsfreie Rente nach 63 Jahren und 4 Monaten nach dem neuen Gesetz zum 01.07.2014 beantragen, da ich mehr wie 45 Jahre an Rentenversicherung eingezahlt und gespeichert sind.
Ist das möglich?

Gruß

Johann

von
Fritz

nein, Sie sind dann ja erst 60., wie wollen Sie denn dann schon Rente erhalten? Auch nach dem neue Gesetz ist da nichts möglich, Jahrgang 54 erst mit 63 Jahren und 4 Monaten, also 1. August 2017

Experten-Antwort

Seitens der Rentenversicherung könnten Sie zunächst auf die Rente verzichten und erst mit 63 Jahren + 4 Monaten ohne Abschlag in Rente gehen.

Da jedoch einige Dinge zu beachten sind, sollten Sie sich von den einzelnen Stellen (Personalabteilung, Agentur für Arbeit, Krankenkasse ...) beraten lassen!

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Wann bin ich berufsunfähig?

Den Lebensstandard halten, wenn Berufsunfähigkeit eintritt – das ist der Sinn einer privaten BU-Versicherung. Aber wann genau zahlt die Versicherung?

Rente 

Teilrente: Für wen sie sich lohnt

Wer eine Altersrente beantragt, kann statt einer Vollrente eine Teilrente wählen. Vorteile und mögliche Nachteile.

Rente 

Rentenversicherungsnummer: Wo finde ich sie?

Was ist die Rentenversicherungsnummer? Welche habe ich? Und wie kann ich eine RVNR beantragen? Alles Wichtige zur Rentenversicherungsnummer.

Rente 

Rentenerhöhung 2023: Deutliches Plus

Von Juli an bekommen Millionen Menschen deutlich mehr Rente. Warum das so ist und was die nächsten Jahre bringen könnten.

Altersvorsorge 

Diese Steuermythen halten sich hartnäckig

Acht Mythen rund um die Steuererklärung und was wirklich dran ist.