Hallo Sven,
der Wechsel hätte, so wie dies auch "KSC" auch in seinem Beitrag geschrieben hat; schon vor dem 63. Lebensjahr erfolgen müssen, wobei dann ein Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag (Schwerbehinderung muss am 16.11.2000 vorgelegen haben und Geburt vor dem 17.11.2000) bestanden haben müsste. Bei einem Wechsel nach dem 63. Lebensjahr bleibt es bei den Abschlägen.