Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altvertrag BAV und Steuerklasse 6

von Flocke11.11.2014 | 22:45
1661 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe eine Frage zur Besteuerung der BAV. Ich habe einen Altvertrag in der BAV, bei der die Steuern pauschal vom AG übernommen wurden. Nun habe ich zwei Jobs. Bei dem AG mit dem Altvertrag BAV (pauschale Besteuerung) arbeite ich jetzt auf Steuerklasse 6. Ist das richtig, dass hier die pauschale Besteuerung durch den AG nicht mehr durchgeführt werden kann und ich meine umgewandelte Einmalzahlung voll versteuern muss? Wo kann ich das nachlesen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits richtig angemerkt wurde handelt es sich hier um ein Rentenforum. Es wird Ihnen hier also wahrscheinlich niemand verlässlich eine Frage zum Steuerrecht beantworten können.

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 11.11.2014 | 23:08
Hallo Flocke, "ich habe eine Frage zur Besteuerung" richtig wäre "ich habe eine Frage zur Rente" ;-) Dies hier ist kein Forum zu Steuerfragen, gleich zu welchen (künftigen) Alterseinkünften sie fällig werden, oder ob Sie einen zu besteuernden lebenden vierbeinigen Flokati haben. Entsprechende Antworten können Sie daher nur in Steuer-Foren finden, bei Ihrem Finanzamt (sehr begrenzt!), oder bei dafür zugelassenen Personen der Rechtsberatung in diesem Bereich (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Fachanwälte für Steuerrecht). Gruß w.
vereniam 12.11.2014 | 04:28
Hallo Flocke, die pauschal Besteuerung gilt nur aus dem ersten Dienstverhältnis, also nicht mit Steuerklasse 6, da zweites Dienstverhältnis. In Ihrem Fall nach zu lesen im §40b Abs.1+2 Estg
Schießl Konradam 12.11.2014 | 11:35
Gehe davon aus, Sie wollten nichts über Hundesteuer erfahren, vielmehr über die Anwendung von Steuerklasse I und für das Zweiteinkommen Klasse 6. Gehe davon aus- BAV steht für betriebliche Altersversorgung auf Steuerbescheinigung-, früher Steuerkarte Steuerklasse 6 gilt für??? als weiteres Einkommen. Bei zusätzlicher Betrags Angabe, kann die Antwort leichter gegeben werden. M fG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026