Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

am Rand der Existenz

von Hilflos19.11.2008 | 12:59
1285 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich arbeite seit mehreren Jahren freiberuflich als It-Trainer. Da ich bereits früher (Anfang der 80er Jahre) auf Honorarbasis unterrichtet habe und damals niemals von einer Rentenversicherungspflicht die Rede war, bin ich bei Aufnahme meiner freiberuflichen Tätigkeit gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich als Freiberufler rv-pflichtig sein könnte, sondern schloss private Versicherungen ab. Erst nachdem in den letzten Jahren mein Einkommen mehr als dürftig war (tatsächlich gab es sogar Jahre mit negativem Gewinn), bin ich beim Surfen nach Auswegen auf die RV-Pflicht von Lehrern u. ä. gestossen. Ich suchte nach weiteren Infos und fand schliesslich auch dieses Forum. Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich nun für mind. die letzten vier Jahre Beiträge nachentrichten. Prinzipiell stört mich das auch nicht, denn damit ist ja wohl eine Erhöhung meines Rentenanspruchs verbunden. Ich bin jedoch voll in Panik. Wie soll ich Nachzahlungen leisten, wo ich nicht einmal weiss, wovon ich in Zukunft leben soll? Aufstockendes Alg II erhalte ich aufgrund meiner privaten Versicherungen nicht und die Aussicht auf ausreichende Aufträge ist sehr schlecht. Die Suche nach einer Festanstellung hat bisher auch nichts ergeben. Nun meine Fragen: 1. Fallen Schulungen in Firmen überhaupt unter die RV-Pflicht ? 2. Sind neben den Nachzahlungen auch noch Strafen zu zahlen ? 3. Unter welchen Umständen muss für mehr als vier Jahre nachgezahlt werden ? 4. Ist es möglich, die nachträglichen Beitrage aufgrund des tatsächlichen Nettoeinkommens zu berechnen? 5. Wie verhält sich das mit der Geringfügigkeit bei der Berechnung von Nachzahlungen? 6. Muss ich meine privaten Versicherungen verkaufen, um die Nachzahlungen zu entrichten ? Wenn ja, kann ich dann mit dem Erlös auch höhere Nachzahlungen entrichten, um eine ausreichende Rente zu sichern ? Ich bitte um Hilfe. Ich weiss einfach nicht mehr weiter.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Dort kann man Sie genauer informieren und notwendige Anträge mit Ihnen gemeinsam verfassen.

3 Antworten

Keith Moonam 19.11.2008 | 13:14
Frei nach Udo Lindenberg: Keine Panik! Schauen sie sich erst einmal die Steuerbescheide der letzten vier Jahre an und notieren sie sich die vom Finanzamt festgestellten Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit. Wenn sie tatsächlich nur geringfügige Einnahmen erzielt haben, fallen sie nicht unter die Versicherungspflicht. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit dem 01.04.2003 bei monatlich 400 EUR bzw. jährlich 4.800 EUR:
Knut Rassmussenam 19.11.2008 | 13:31
1. Ja - jede Wissensvermittlung 2. Nein 3. Ja, bei Vorsatz 4. Ja, sogeannnte einkommensgerechte Beiträge 5. bei Geringfügigkeit besteht keine Zahlungspflicht 6. Vermutlich nicht, sie geben ja an, dass der Gewinn eher greing war
Hilflosam 19.11.2008 | 13:42
Danke für die schnellen Antworten. 2004 lag mein Einkommen noch bei ca. 19000 Euro. 2005 und 2006 hatte ich einen Verlust von gut 1000 Euro. 2007 lag mein Einkommen aufgrund einer verspäteten Zahlung für einen Auftrag in 2006 bei 25000. Für 2008 wird wohl wieder ein Verlust herauskommen. Heisst das nun ich bin ein Jahr pflichtig, dann 2 Jahre nicht, dann aber wieder ein Jahr ? Gelten dann die beiden Verlustjahre bei der Zählung von 4 letzten Jahren mit oder wird weiter zurück gegriffen ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026