Eventuell steht am Wohnort bzw. im näheren Umkreis keine geeignete oder belegbare Einrichtung zur Verfügung?
Ein Widerspruch führt nur zu einer erneuten Überprüfung. Eine Änderung kann nicht garantiert werden.
Eine Rücknahme oder ein Nichtantritt/Verschiebung der Maßnahme ist immer mit der Krankenkasse abzusprechen.