Hallo Emma,
im Regelfall kann eine in stationärer Form bewilligte Rehabilitationsmaßnahme auch ganztägig ambulant durchgeführt werden, sofern keine besonderen medizinischen Umstände nur eine stationäre Durchführung zulassen. Sofern von der ambulanten Einrichtung eine wesentlich frühere Aufnahme in Aussicht gestellt werden kann und diese auch aus medizinischen Gesichtspunkten geeignet ist, sollten Sie sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Dieser kann dann den Sachverhalt überprüfen und ggfs. zeitnah eine geänderte Zuweisung vornehmen.