Hallo Gianna,
sofern der Arbeitgeber während der gesamten Reha-Dauer die Lohnfortzahlung leistet, entsteht kein Anspruch auf Übergangsgeld. Die Vordrucke G 0510 - G 0518 sind somit nicht einzusenden.
Lediglich wenn Ihr Nettoeinkommen die Werte in den Tabellen auf dem Vordruck G 0162 unterschreitet, sollten Sie den Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung (G 0160 und G 0161) stellen.
Den Vordruck mit den Tabellenwerte finden Sie auch unter dem folgenden Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0162.pdf?__blob=publicationFile&v=8