Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung und teilen Sie Ihre Bedenken mit, so dass erneut über die Gewährung der Rehabilitationsmaßnahme entschieden und Ihnen die entsprechenden Entscheidungsgründe für oder gegen eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme mitgeteilt werden können.