Hallo,
ich hatte Anfang Oktober 2012 eine OP an der Schulter, wegen der ich auch bis Anfang 2013 krank geschrieben war, wärend dieser Zeit hatte ich nur normale Krankengymastik, weil entsprechende Anträge für Reha-Massnahmen erst nach der OP gestellt wurden.
Im Moment bin ich mit EAP-Massnahmen (erweiterte ambulante Physiotherapie) beschäfftigt, die ich auch nach meiner täglichen Arbeit antreten kann. Diese Leistung habe ich direkt von der Krankenkasse bezahlt bekommen und habe damit auch schon gute Erfolge erziehlen können. Deshalb hatte ich der Krankenkasse auch mitgeteilt das Sie den Antrag zu Reha-Massnahmen bei der Rentenversicherung zurückziehen sollen. Leider war das wohl zu spät, da ich letzte Woche post erhilt mit der Bewilligung von ambulanter Reha, samt erstem Termin. Da ich aber derzeit noch mit EAP beschäfftigt bin könnte ich diesen aber eh nicht warnehmen, danach ginge das schon, aber bei 3 Wochen für täglich 6 Stunden Reha würde ich wieder bei der Arbeit ausfallen.
Was mich nun interesiert. Bekomme ich bei evt. später wieder auftretenden Problemen mit der Schulter Probleme mit neuen Anträgen wenn ich diesen hier jetzt komplett ablehne? Auch wenn die Unnötigkeit dieser mit ärztlichen Atesten belege?
Kann ich die vollzeit Reha in eine teilzeit Reha oder zu EAP-Massnahmen umwandeln lassen, so das ich diese wie bisher nach meiner Arbeit antreten kann?
Danke für eure Antworten, Gruß
JumpingJohn