Hallo Ulrike,
genau wie User berichtete müssen im Kalenderjahr vor Beginn der Leistung (2013) rechtswirksam Beiträge gezahlt worden sein.
Sie hätten nach Ihren Schilderungen (= Selbständig ohne weitere Mitarbeiter) einen Anspruch auf Übergangsgeld.
Mit freundlichen Grüßen