Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ambulante Reha - übliche Behandlungszeiten

von Peter Aha10.08.2015 | 19:03
1494 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Die DRV Hessen hat es sehr gut mit mir gemeint und nach § 51 SGB V eine 5-wöchige ambulante psychosomatische Reha bewilligt. Noch dazu als "Eilfall", wenige Monate vor der Alters-Rente für Schwerbehinderte. Ambulante Reha war zwar von mir so gewollt. Für mich das "kleinere Übel" und in Anbetracht meiner Lage auch von meinen Ärzten so befürwortet. Die Klinik ist 40 km entfernt, mit dem Auto relativ gut in 45 Min. erreichbar. Die Klinik hat mich "teilstationär" aufgenommen, allerdings ist der Ablauf dort ausschließlich stationär strukturiert, mit dem Ergebnis, dass meine Behandlungszeiten vorwiegend zwischen 07.00 Uhr und 18.20 Uhr liegen. Dazwischen viel Leerlaufzeiten. Für mich bedeutet das, schon um 05.00 aufstehen, Bad, Frühstück, mit Hund Gassi etc. und abends um 19.00 Uhr nach Hause kommen. Jetzt habe ich in der Klinik interveniert mit dem Ergebnis, dass ich erst um 08.30/09.00 Uhr zu kommen brauche. Allerdings wird es immer noch abends teils sehr spät und im Tagesablauf Leerlaufzeiten von 3-5 Stunden. Das kann doch nicht im Sinne einer erfolgreichen Therapie sein, oder? Gibt es eine Vorschrift oder Richtlinie, wie eine ambulante Reha hinsichtlich der Behandlungszeiten etc. zu erfolgen hat und an wen kann man sich da wenden? Ich stehe erst am Anfang der Reha, will es mir mit der Klinik nicht gleich verderben. Aber wenn alle Stricke reißen, muß halt ein Wechsel erfolgen. Geht das überhaupt, ohne Zustimmung der KK? Die ist jetzt erst mal heilfroh, dass sie mich "im Übergangsgeld" hat... Ich weiß, eine Reha ist halt kein Wunschkonzert. Aber sie sollte auch noch für einen 60-jährigen mit SBH zumutbar sein. Danke den Experten für Tipps in einer solchen Situation!

1 Antworten

=//=am 11.08.2015 | 10:16
Reha-Kliniken, die eine ambulante psychosomatische Reha-Maßnahme durchführen, sind leider noch sehr rar gesät. Leerlaufzeiten von 3 - 5 Stunden halte ich allerdings auch für unzumutbar. Versuchen Sie zunächst einmal, mit der Klinikleitung in einem ruhigen Gespräch abzuklären, ob sich hier nichts ändern läßt. Wenn nicht, sollten Sie sich an Ihre zuständige DRV wenden und dort nachfragen, ob es noch eine andere Klinik in Ihrer Nähe gibt, wo Sie die Reha durchführen können. Ihre Krankenkasse sollten Sie unbedingt informieren, wenn ein Wechsel stattfindet. Wenn alle Stricke reißen, wäre es Ihnen nicht vielleicht doch möglich, eine stationäre Reha-Maßnahme durchzuführen? Vielleicht in einer Klinik, die nicht allzu weit entfernt von Ihrem Wohnort ist? Den Hund müßten Sie dann halt irgendwo unterbringen. :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026