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Experten-Antwort

Ambulante Reha. Vorort andere Antwort hier so was richtig!

von A.Andler20.01.2014 | 13:57
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5 Antworten

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Guten Tag, Ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert einen Rehabilitation zumachen. Ich habe daraufhin auch einen Antrag bei der DRV gestellt auf dem Formular habe ich Ambulant angekreuzt mein behandelter Arzt hat dem auch zugestimmt. Jetzt kamm der Bescheid von der DRV das mir eine Stationäre Rehabilitation genehmigt wurde dagegen werde ich jetzt widerspruch einlegen. Meine frage kann die Krankenkasse mein krankengeld streichen wenn ich Widerspruch einlege? weil ich ja eine Ambulante Rehabilitation wollte dies war auch so mit meinem behandelten Arzt so besprochen! Meine zweite frage wäre in dem Schreiben stand von der DRV sie werden bevorzugt behandelt das heisst ich bekomme schnell einen platz wie lange bleibt mir jetzt ca zeit? und was wenn die Klinik sich zuvor meldet während der widerspruch läuft frist wäre 4Wochen. Ich danke ihnen Rechtherzlich und wünsche noch einen schönen Tag. Antwort hier: Hallo Andler, wenn Sie eine ambulante Reha beantragt haben und eine stationäre Reha bewilligt wurde, dann hat der Gutachter der Deutschen Rentenversicherung dafür Gründe. Dies wird nur gemacht, wenn die Leiden ambulant nicht behandelt werden können. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Wenn die Krankenkasse Sie zur Reha aufgefordert hat, können Sie der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nur mit Zustimmung der Krankenkasse widersprechen, ansonsten kann es passieren, dass Ihnen die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Sollten Sie bei Ihrem Wunsch bleiben, müssen Sie unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Krankenkasse darüber sprechen. Antwort Vorort: Guten Tag, Ich verstehe ihre Antwort nicht ich war jetzt bei DRV dort hat man mir gesagt. Das wenn ich Widerspruch einlege das krankengeld nicht gekürzt wird da ich ja die Reha (antreten möchte) nur Ambulant? Mit freundlichen Grüßen

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Weitere Antwort siehe unter Ihrem urspünglichen Beitrag:

Beitrag von A.Andler 19.01.2014 - 14:04

Ambulante Rehabilitation !

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

A.Andleram 20.01.2014 | 14:29
Hallo, Bitte um Antwort! Ich war bei der DRV und habe ihr erzählt das ich und mein behandelter Arzt eine Ambulante reha wollten. Und fragte ihn wenn ich wiederspruch einlege kann mein Krankengeld eingestellt werden? Man sagte mir ( Nein) und meinte das sie ja die Rehabilitation antreten möchten, es besteht kein problem sie wollen ja nur statt eine stationär ambulante Reha sie bekommen ihr krankengeld weiterhin. Hier sagt man mir sobald ich wiederspruch einlege wird mein krankengeld gestricht bin jetzt total durcheinander es muss doch dafür eine Rechtslage geben ? Was den nun richtig? VIELEN DANKK
Schadeam 20.01.2014 | 15:14
Hier hat Ihnen keiner gesagt, dass Ihr Krankengeld gestrichen wird. Man hat nur gesagt "es könnte passieren und dass das die Krankenkasse entscheidet". Wenn der Sachbearbeiter der DRV vor Ort sicher ist, dass die Krankenkasse zufrieden ist,....???? Ich würde mich da als DRV Mitarbeiter nicht "aus dem fenster lehnen".
Batrixam 21.01.2014 | 07:17
Da die Krankenkasse Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat, ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. D.h., dass Sie für ALLES (Widerspruch, Antragsrücknahme, Verschiebung des Reha-Aufnahmetermins) die Zustimmung der Krankenkasse benötigen, da diese die Krankengeldzahlung sonst einschränken/einstellen könnte. FRAGEN SIE IHRE KRANKENKASSE!!!
Useram 21.01.2014 | 06:40
Ganz weit hergeholte Idee von mir: Vielleicht fragen Sie weder hier im Forum, noch bei der DRV nach, sondern fragen einfach mal bei der Krankenkasse nach, ob die einverstanden mit einer Änderung sind...
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