Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Amt verrechnet ?

von Julia24603.04.2013 | 23:32
1890 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bekomme 206 Euro befristete Rente. Die Miete mit Heizung und Müll und sonstige Betriebskosten beträgt 415 Euro pro Monat an den Vermieter. Weiter noch 78 Euro Abschlag an das Energiekosten: (47 E Strom, 20 E Wasser und 11 E Schmutzwasser.) Dann bekomme ich natürlich noch die HLU 382 Euro. Ergibt nach meiner Rechnung: 875 Euro gesamt minus Rente 206 Euro ergibt Betrag: 669 Euro (Sozialamt Zuzahlung) Es wurden aber 630 Euro überwiesen ?! Es fehlen also 39 Euro? Werden von den 382 Euro irgendwelche Betriebskosten abgezogen ? Bitte um Antworten . Vielen Dank !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da es sich um ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, bitten wir Sie sich direkt an die Zahlstelle zu wenden. Dort wird man Ihnen sicherlich helfen und Sie fallbezogen informieren können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Gigiam 04.04.2013 | 07:42
Die einzige Antwort die man hier geben kann: Sie sind im falschen Forum. Warten Sie doch die Antworten im Tacheles-Forum ab. Gigi
Neurentner Iam 04.04.2013 | 17:34
Was ist bitte HLU?
Alltagsbegleiteram 04.04.2013 | 23:06
Nein, das Sozialamt hat sich nicht verrechnet: Die Kosten für Haushaltsenergie sind bei Sozialleistungen (SGB XII und SGB II) im Regelsatz bereits enthalten. Die monatliche Abschlagssumme von 47,- Euro an den Stromanbieter wird Ihnen also nicht separat erstattet. Sie erhalten jedoch innerhalb der Kosten der Unterkunft noch eine Pauschale von 8,- Euro für die Warmwasserberechnung, die in Ihrer Berechnung fehlen. Ihr Bedarf beträgt also insgesamt 836,- Euro, abzüglich der Nettorente von 206,- Euro ergibt sich genau die vom Sozialamt berechnete Summe von 630,- Euro HLU = Hilfe zum Lebensunterhalt = offizieller Euphemismus für Sozialhilfe.
MitLeseram 05.04.2013 | 20:03
Sie vergessen 30,00 € Freibetrag für Julia. Ansonsten Forum siehe Link http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Alltagsbegleiteram 06.04.2013 | 02:21
Leider ist das so nicht ganz richtig: Im SGB II (Arbeitslosengeld II) gibt es einen 30% Freibetrag als Versicherungspauschale bei Erwerbseinkommen (also für sogenannte Hartz IV - "Aufstocker". Bei der "Hilfe zum Lebensunterhalt" handelt es sich jedoch um Sozialleistungen nach dem SGB XII. Erwerbseinkommen liegt in diesem Fall nicht vor, denn eine Rente allein wird nicht als Erwerbseinkommen gewertet. Bei Leistungsbezug nach dem SGB XII wird ein Freibetrag von 30% nicht automatisch, sondern nur bei Vorhandensein einer nachweislich notwendigen Versicherung (z.B. Haftpflicht für E-Rollstuhl, was hier nicht der Fall ist) erstattet. Da Julia 246 jedoch keine solche Versicherung erwähnt, wurde die Möglichkeit von mir außer acht gelassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026