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Experten-Antwort

An die Experten externe und interne Teilung

von Fragender09.11.2015 | 16:43
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5 Antworten

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Guten Tag Meine Frau und ich leben in Scheidung, wir haben uns im guten getrennt. Meine Frau ist Beamtin im öffentlichen Dienst. Das Gericht hat schon eine interne Teilung bei der DRV für mich und bei dem Versorgungsträger meiner Frau beantragt. Die Scheidung wird noch in diesem Monat stattfinden. Ich wusste bisher nicht ,das es auch eine externe Teilung gibt. Da meine Frau über Jahre die Kinder versorgt hat, fehlen ihr Monate um die Beitragszeit zu erfüllen. Sie hat die Absicht, in circa 3 Jahren die Altersrente zu beantragen. Bewusst ist mir schon, dass sich dadurch auch meine Rente verkürzt, nur ändern kann ich es nicht. Kann ich der DRV mitteilen, das eine externe Teilung gewünscht wird, oder geht das nur über das Familiengericht? Nur was ist, wenn sich das Familiengericht weigert? Hätte da jemand einen Ratschlag oder die gleiche Erfahrung gemacht? Besten Dank für Ihre Antworten Gruß Fragender

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich trifft das Familiengericht. Es gilt der Grundsatz der internen Teilung innerhalb des jeweiligen Systems. Ausnahmsweise ist auch eine externe Teilung möglich. Dies gilt zum Beispiel für Anrechte von Beamten der Länder und Gemeinden. Es gibt auch Versorgungsträger, die Regelungen der externen Teilung als mögliche Alternative vorsehen. Die externe Teilung zu Lasten von Anrechten der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht zulässig. Da in Ihrem Fall bereits über das Familiengericht eine Regelung getroffen wurde, erübrigt sich alles Weitere.

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4 Antworten

Verwirrteram 09.11.2015 | 17:17
Zitat von Fragender anzeigen
... Das Familiengericht entscheidet über den Versorgungsausgleich - nicht die DRV. Ihr erster Ansprechpartner ist daher das Familiengericht. Ihr Frau hat Rentenanwartschaften bei ihrer Besoldungsstelle. 1.) Findet da denn eine interne Teilung statt, sodass Sie von der Besoldungsstelle auch künftig eine Rente erhalten können oder 2.) ist eine dortige interne Teilung nicht möglich, sodass auf eine externe Teilung ausgewichen werden muss? Sollte 2.) zutreffend sein, wird das Familiengericht (in der Regel ungefragt) Ihren Zuschlag extern an die DRV regeln. Das ist aber dann möglich, wenn ein Anrecht durch Beitragszahlung noch mehr begründet werden kann. Daher die dann anschließende Frage: 3.) Beziehen Sie bereits eine Altersvollrente (z.B. Regelaltersrente)? Sollte 3.) zutreffend sein: - es ist weder eine interne Teilung - noch eine externe Teilung zur DRV möglich Das Familiengericht wird Sie dann fragen, wohin die Antwartschaften zugeordnet werden können (= Zielversorger). http://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/BJNR070010009.html#…
Verwirrteram 09.11.2015 | 17:20
Das ist aber nur dann möglich, wenn ein Anrecht durch Beitragszahlung bei der DRV noch begründet werden kann.
Fragenderam 09.11.2015 | 18:14
Guten Abend Verwirrter Danke für die Tourbo Antwort. 1. Laut aktueller Auskunft der Besoldungsstelle meiner Frau wurde vom Familiengericht eine interne Teilung beauftragt. Ich würde von der Besoldungsstelle meine Rente beziehen. 2. Eine interne Teilung wäre möglich. 3. Ich bin bereits in Altersvollrente. Also heisst es, das keine externe Teilung durchgeführt werden kann, weil ich schon Rente von der DRV beziehe? Besten Dank für den Link, muss ich mir erst ausdrucken. Schönen Abend .
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