An Sozialrechtler

von
ratlos

Lieber Sozialrechtler,
vor knapp 2 Wochen habe ich mich mit einem Hilferuf an Sie gewandt. Auf Ihren Rat habe ich mich nach einem Rechtsanwalt umgehört und hatte dort inzwischen auch einen Termin. Ich habe ihm auch einen Ausdruck Ihrer Antworten mitgebracht. Er sagt nun, daß der Entlassungsbericht als Beweißmittel zu den Urkunden zu rechnen ist und dass ich den wegen §60 I Nr. 3 SGB I vorlegen muß. Der Inhalt muß nicht richtig sein, daß wäre davon unabhängig.
Außerdem würde eine entsprechende Diskussion nur das Verfahren verlängern. Er sagt, sollte mein wichtigstes Anliegen wirklich sein, daß ich schnellstmöglich meine Rente bekomme, soll ich mir von meinen Ärzten Stellungnahmen zu dem Entlassungsbericht schreiben lassen, in denen die Fehler aufgezeigt werden und dann alles gemeinsam an die DRV senden.
Wie sehen Sie das?
Danke für Ihre Antwort!

von
Sozialrechtler

Zitiert von: ratlos

Wie sehen Sie das?
Danke für Ihre Antwort!

Ich sehe das völlig anders.
Sie sollten sich einen Anwalt suchen,der mindestens so in der Sache bewandert ist,wie Ich.

von
ratlos

Der Rechtsanwalt sagte, alle schriftlichen Äußerungen sind Urkunden. Er hat mir das sogar in Wikpedia gezeigt. Stimmt das wohl nicht? Weil ansonsten wäre seine Argumentation logisch!

von
Schade

Der liebe Sozialrechtler vertritt im Forum regelmäßig eine extreme Position, die viele andere nicht nachvollziehen können oder wollen.

Wer sich diese Position zu eigen macht muss damit rechnen, dass andere ihn für einen "Spinner" halten und die Forderungen für "unrealistisch oder überzogen".
Vielleicht erreicht man ja damit sogar das gewünschte Ziel, der Kampf mit den Institutionen kostet aber auf jeden Fall viel Zeit und viel Mühe; und letztlich weiß man bestenfalls am Ende des Weges ob man einem guten Ratgeber oder nur einem "Spinner" vertraut hat.

"Des Menschen Willen ist sein Himmelreich" und "jeder ist seines eigenen Glückes Schied".

Machen Sie also das was Sie für richtig halten.

von
.

Der Anwalt ist halt ein Praktiker, während der Sozialrechtler als Theoretiker mit sehr wenigen Themen auftritt. Oder gibt es eigentlich Antworten des "echten" Sozialrechtlers zu anderen Themen als Datenschutz und nun seiner Reha?

von
Sozialrechtler, der echte

Zitiert von: ratlos

Lieber Sozialrechtler,
vor knapp 2 Wochen habe ich mich mit einem Hilferuf an Sie gewandt. Auf Ihren Rat habe ich mich nach einem Rechtsanwalt umgehört und hatte dort inzwischen auch einen Termin. Ich habe ihm auch einen Ausdruck Ihrer Antworten mitgebracht. Er sagt nun, daß der Entlassungsbericht als Beweißmittel zu den Urkunden zu rechnen ist und dass ich den wegen §60 I Nr. 3 SGB I vorlegen muß. Der Inhalt muß nicht richtig sein, daß wäre davon unabhängig.
Außerdem würde eine entsprechende Diskussion nur das Verfahren verlängern. Er sagt, sollte mein wichtigstes Anliegen wirklich sein, daß ich schnellstmöglich meine Rente bekomme, soll ich mir von meinen Ärzten Stellungnahmen zu dem Entlassungsbericht schreiben lassen, in denen die Fehler aufgezeigt werden und dann alles gemeinsam an die DRV senden.
Wie sehen Sie das?
Danke für Ihre Antwort!

Ihr Anwalt ist nicht von der ganz hellen Sorte. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich in einer Bibliothek (vorzugsweise Rechtswissenschaftliche Fakultät einer Uni oder sonstigen Hochschule) die Kommentare zu den §§ 60 ff SGB I zu besorgen und ihm vorzulegen.

Der ärztliche Entlassungsbericht ist natürlich eine Urkunde, aber eine, über die nur Sie die Verfügungsgewalt haben. Im Recht der sozialen Sicherung zählen für die Gewährung von Ansprüchen nur Tatsachen und nicht Meinungen. Die Tatsachen haben Sie als Anspruchsteller zu beweisen. Im Regelfall erfolgt dieser Beweis durch Urkunden in Form von "Befundberichten" durch Ärzte. Röntgenbilder sind natürlich auch Beweisurkunden.

Wenn also in dem ärztlichen Entlassungsbericht medizinische Befunde enthalten sind, die auch tatsächlich erhoben wurden - was nur Sie wissen -, besteht Ihrerseits eine Mitwirkungspflicht, diese zur Verfügung zu stellen. Wenn ein anderer Arzt unmittelbar darauf andere Befunde erhoben hat, können Sie natürlich die Richtigkeit des Befundes des Rehaarztes substantiiert bestreiten.

Was können Sie tun? Ist ganz einfach: Erstellen Sie zwei Kopien des Entlassungsberichtes und schwärzen Sie alles, was den RV-Träger nichts angeht. Schwärzen Sie vor allen Dingen alle Diagnosen, sofern diese von denen der behandelnden Ärzte abweichen. Diagnosen sind Meinungen und einer richterlichen Überprüfung nicht zugänglich, was Ihr Anwalt wissen muß! Wenn der das nicht akzeptieren will, kann ich Ihnen locker fünf Urteile benennen.

Mit den geschwärzten Kopien und dem Original gehen zum Notar und lassen sich urkundlich bestätigen, daß die Kopien bis auf die Schwärzungen mit dem Original übereinstimmen. Diese Urkunde können Sie dann dem beauftragten Gutachter vorlegen und kommen somit Ihrer Pflicht zur Vorlage von Beweisurkunden über Tatsachen nach. Dem Gutachter nehmen Sie damit die Möglichkeit zum unkontrollierten Abschreiben und eröffnen dem Gericht später die Möglichkeit aufgrund von Widersprüchlichkeiten anders zu entscheiden als der RV. Berufungs- und Revisionsgründe muß man bereits im Vorverfahren schaffen. Herr Schwenn macht das z.B. im Fall Kachelmann excellent.

Es ist ja nicht so, daß ein Verwaltungsangestellter diese Urkunden benötigt. Er kann die ohnehin nicht auswerten, denn Medizin haben die mangels Studienberechtigung nicht studiert.

So wie der Arzt der Rehaklinik - aus Ihrer Sicht - befangen ist, sind auch Ihre Ärzte - aus Sicht der RV-Träger - befangen. Also beschränkt man sich auf objektivierbare Tatsachen und nicht Meinungen.

Schnelle Rente ist natürlich Quatsch, solange Krankengeld gezahlt wird.

von
Sozialrechtler, der echte

>>von .
RE: An Sozialrechtler
Der Anwalt ist halt ein Praktiker, während der Sozialrechtler als Theoretiker mit sehr wenigen Themen auftritt. Oder gibt es eigentlich Antworten des "echten" Sozialrechtlers zu anderen Themen als Datenschutz und nun seiner Reha?

von Sozialrechtler
RE: An Sozialrechtler
ratlos schrieb:

Wie sehen Sie das?
Danke für Ihre Antwort!

Ich sehe das völlig anders.
Sie sollten sich einen Anwalt suchen,der mindestens so in der Sache bewandert ist,wie Ich.

von
Asozialrechtler

Zitiert von: Sozialrechtler, der echte

Ihr Anwalt ist nicht von der ganz hellen Sorte.

Das sagt jeder in der Psychiatrie über seine Mitbewohner!Doof sind immer die Anderen.

Zitiert von:
Mit den geschwärzten Kopien und dem Original gehen zum Notar und lassen sich urkundlich bestätigen,

Tja,so kommen zu den Anwalts-auch noch Notarkosten.Man lkann sch das Leben wirklich schwer machen.
Ganz besonders wenn man einen selbsternannten Sozialrechtler zum Freund hat,da braucht man keine Feinde mehr.

Aber nur zu Ratllos,gehen Sie den Weg den er Ihnen anrät.
Am Ende springen Sie bestimmt auch vom Hochaus,wenn er es Ihnen als nötig erklärt.

von
Sozialrechtler, der echte

Zitiert von: Schade

Der liebe Sozialrechtler vertritt im Forum regelmäßig eine extreme Position, die viele andere nicht nachvollziehen können oder wollen.

Wer sich diese Position zu eigen macht muss damit rechnen, dass andere ihn für einen "Spinner" halten und die Forderungen für "unrealistisch oder überzogen".
Vielleicht erreicht man ja damit sogar das gewünschte Ziel, der Kampf mit den Institutionen kostet aber auf jeden Fall viel Zeit und viel Mühe; und letztlich weiß man bestenfalls am Ende des Weges ob man einem guten Ratgeber oder nur einem "Spinner" vertraut hat.

"Des Menschen Willen ist sein Himmelreich" und "jeder ist seines eigenen Glückes Schied".

Machen Sie also das was Sie für richtig halten.

Bevor Sie weiterlesen nehmen Sie bitte eine Ulcus-Prophylaxe ein! Nicht geeignet für zartbesaitete Seelen.

Sie mögen doch bitte zur Kenntnis nehmen, das ich eine in jedem Fall durch Urteile, juristische Kommentare und Gesetzestexte legitimierte wissenschaftlich begründete Rechtsmeinung vertrete.

Dass die nicht mit der Ansicht der Verwaltung übereinstimmt, liegt daran, dass sich durch die strukturelle Verhandlungsüberlegenheit der RV-Träger und der damit einhergehenden eine rechtswidrige Verwaltungspraxis etabliert hat. Im Fall Gudrun ist die erstmals geknackt worden. In meinem Fall wird die beendet werden.

Das, was mich erschüttert ist Ihre mangelnde Sensibilität gegenüber Grundrechten derjenigen, die Ihnen Ihr Gehalt bezahlen.
BTW: Meine erste wissenschaftliche Arbeit schrieb ich über die Vernichtung der "unnötigen Esser" durch das Sozialsystem des NS-Reiches, besser bekannt als Aktion T-4. Eine befreundete Ärztin, die die Arbeit las, sagte, dass Sie eine "Ulcus-Prophylaxe" benötigte, um den Text nebst Nachweisen ganz lesen zu können.

Warum wohl? Weil es sich bei der Vernichtung "lebensunwerten Lebens" oder der "unnützen Esser" um eine legitime Verwaltungspraxis handelte, wie ein Gericht nach 1945 entschied., weil unklar war ... .

von
Sozialrechtler, der echte

Zitiert von: Asozialrechtler

Zitiert von: Sozialrechtler, der echte

Ihr Anwalt ist nicht von der ganz hellen Sorte.

Das sagt jeder in der Psychiatrie über seine Mitbewohner!Doof sind immer die Anderen.

Zitiert von:
Mit den geschwärzten Kopien und dem Original gehen zum Notar und lassen sich urkundlich bestätigen,

Tja,so kommen zu den Anwalts-auch noch Notarkosten.Man lkann sch das Leben wirklich schwer machen.
Ganz besonders wenn man einen selbsternannten Sozialrechtler zum Freund hat,da braucht man keine Feinde mehr.

Aber nur zu Ratllos,gehen Sie den Weg den er Ihnen anrät.
Am Ende springen Sie bestimmt auch vom Hochaus,wenn er es Ihnen als nötig erklärt.

Sie scheinen da bzgl. Hochhäusern über einschlägige Erfahrungen zu verfügen.

Ihre Hinweise auf einschlägige Psychiatrieaufenthalte sind da nicht zu übersehen.

Macht nichts. Wenn Sie am Abgrund stehen, nimmt man Sie jedenfals ernst und anschließend gibt es fürsorgliche Pflege und Versorgung.

von
Elisabeth

Ich sehe das nicht so klar ob ein Reha Entlassungsbericht eine Urkunde ist Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedanken- Erklärung, die für den Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und den Aussteller erkennen lässt. Für mich ist es einfach problematisch mit dem "Rechtsverkehr geeignet und bestimmt". Normalerweise wird ein Krankenhausentlassungsbericht nur für den weiter behandelnden Arzt erstellt. Der weiter behandelnde Arzt ist aber nicht der Rechtsverkehr. Ist ein Reha-Entlassungsbericht etwas anderes?

von
Machts Sinn

zur Sachverhaltsfeststellung und zu den Erkenntnisquellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__21.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__106.html

sowie zur Mitwirkungspflicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html

von
Sozialrechtler, der echte

Zitiert von: Elisabeth

Ich sehe das nicht so klar ob ein Reha Entlassungsbericht eine Urkunde ist Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedanken- Erklärung, die für den Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und den Aussteller erkennen lässt. Für mich ist es einfach problematisch mit dem "Rechtsverkehr geeignet und bestimmt". Normalerweise wird ein Krankenhausentlassungsbericht nur für den weiter behandelnden Arzt erstellt. Der weiter behandelnde Arzt ist aber nicht der Rechtsverkehr. Ist ein Reha-Entlassungsbericht etwas anderes?

Liebe Elisabeth,
der unterschriebene Entlassungsbericht ist unbezweifelbar eine Urkunde, da der Aussteller bekannt ist und bestätigend unterschrieben hat, was im Bericht lesbar ist.

Wofür oder für wen ein Entlassungsbericht (Urkunde) erstellt wird, ist egal. Dem nachbehandelnden Arzt soll bewiesen werden, welche ärztlichen Maßnahmen ergriffen wurden, welche Komplikationen auftraten ... .

Und nun stellen Sie sich vor, dass der ausstellende Arzt bei der Implantation eines Humerusnagels gepfuscht hat, indem er falsch gebohrt hat und deshalb eine Schraube nicht setzen konnte. Er schreibt aber im Entlassungsbericht, dass es keine Komplikationen und Fehler bei der Implantation der fünf Schrauben zur Fixation gegeben habe.

Und dann gibt es doch Komplikationen in Form von einer Heilungsverzögerung. Bei der Explantation des Nagels kommt die Wahrheit ans Licht: Es wurde daneben gebohrt und es konnten nur 4 Schrauben gesetzt werden.

Kann der Geschädigte den falschen Bericht bei Gericht als Urkunde verwenden? Beachten Sie, dass die Urkunde materiell zunächst dem behandelnden Arzt gehört.

von
Sozialrechtler, der echte

Zitiert von: Machts Sinn

zur Sachverhaltsfeststellung und zu den Erkenntnisquellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__21.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__106.html

sowie zur Mitwirkungspflicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html

Ist ja nett, dass Sie die abstrakten Gesetzestexte und deren Quellen benennen. Leider reicht das nicht und um erkennen zu können, wie ein Gesetz auszulegen ist bzw. seitens der Richter ausgelegt wurde, gibt es Kommentare. Auf die kommt es an. Für Laien sind abstrakte Gesetzestexte leider wenig hilfreich.

Was ist z.B. eine Einwilligung gemäß § 100 SGB X? Können Sie das erklären und die Gesetzesquelle nennen, aus der sich das ergibt?
Können Sie anzuwendenden §§ und das Gesetzbuch benennen, wo der Begriff definiert wird?

Die Patienten glauben, dass Diagnosen Tatsachen sind, was aber nach Rechtsprechung der Gerichte eben nicht der Fall ist. Müssen Antragsteller Meinungen mitteilen?

von
rapante

Zitiert von: Sozialrechtler, der echte

Zitiert von: Schade

Der liebe Sozialrechtler vertritt im Forum regelmäßig eine extreme Position, die viele andere nicht nachvollziehen können oder wollen.

Wer sich diese Position zu eigen macht muss damit rechnen, dass andere ihn für einen "Spinner" halten und die Forderungen für "unrealistisch oder überzogen".
Vielleicht erreicht man ja damit sogar das gewünschte Ziel, der Kampf mit den Institutionen kostet aber auf jeden Fall viel Zeit und viel Mühe; und letztlich weiß man bestenfalls am Ende des Weges ob man einem guten Ratgeber oder nur einem "Spinner" vertraut hat.

"Des Menschen Willen ist sein Himmelreich" und "jeder ist seines eigenen Glückes Schied".

Machen Sie also das was Sie für richtig halten.

Bevor Sie weiterlesen nehmen Sie bitte eine Ulcus-Prophylaxe ein! Nicht geeignet für zartbesaitete Seelen.

Sie mögen doch bitte zur Kenntnis nehmen, das ich eine in jedem Fall durch Urteile, juristische Kommentare und Gesetzestexte legitimierte wissenschaftlich begründete Rechtsmeinung vertrete.

Dass die nicht mit der Ansicht der Verwaltung übereinstimmt, liegt daran, dass sich durch die strukturelle Verhandlungsüberlegenheit der RV-Träger und der damit einhergehenden eine rechtswidrige Verwaltungspraxis etabliert hat. Im Fall Gudrun ist die erstmals geknackt worden. In meinem Fall wird die beendet werden.

Das, was mich erschüttert ist Ihre mangelnde Sensibilität gegenüber Grundrechten derjenigen, die Ihnen Ihr Gehalt bezahlen.
BTW: Meine erste wissenschaftliche Arbeit schrieb ich über die Vernichtung der "unnötigen Esser" durch das Sozialsystem des NS-Reiches, besser bekannt als Aktion T-4. Eine befreundete Ärztin, die die Arbeit las, sagte, dass Sie eine "Ulcus-Prophylaxe" benötigte, um den Text nebst Nachweisen ganz lesen zu können.

Warum wohl? Weil es sich bei der Vernichtung "lebensunwerten Lebens" oder der "unnützen Esser" um eine legitime Verwaltungspraxis handelte, wie ein Gericht nach 1945 entschied., weil unklar war ... .

Wie gut Sie Zusammenhänge erkennen und VERSTEHEN hat ja wunderbar bei dem kleinen Aprilscherz (und Ihrem Kommentar bezüglich des Expertenbeitrages dazu) vor ungefähr einer Woche erkennen können

von
rapante

schiebe noch ein "man" ein

von
Sozialrechtler, der echte

Zitiert von: rapante

Wie gut Sie Zusammenhänge erkennen und VERSTEHEN hat 'man' ja wunderbar bei dem kleinen Aprilscherz (und Ihrem Kommentar bezüglich des Expertenbeitrages dazu) vor ungefähr einer Woche erkennen können

Das finden die angeblichen Experten gar nicht, denn sonst hätten Sie den Hinweis auf meine erste wissenschaftliche Arbeit, in der ich den ungesühnten Mord durch das NS-Sozialsystem, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Ärzte, untersuchte, nicht gelöscht.
In der NS-Zeit wurden Behinderte unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung, die eine ökonomische Verwertung ihrer theoretischen Arbeitskraft unmöglich machte, als "unnötige Esser" sogar in Schulbüchern bezeichnet. Esw gab dann in der Tiergartenstraße 4 in Berlin eine "Gutachterkommission", die über die Vergasung bzw. Abspritzung der Behinderten nach Aktenlage entschied. Das Mordprogramm hieß Aktion T-4 und wurde erst vom Bischof zu Münster, Graf Galen, angeprangert und offiziell von Hitler beendet, aber heimlich in anderer Form weitergeführt.
Erstaunlich ist, dass die Generalstaatsanwälte und OLG-Präsidenten auf einer Konferenz vereinbarten die eingegangenen Strafanzeigen wegen Mordes nicht zu bearbeiten. Keiner dieser Juristen wurde jemals wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zum Mord angeklagt.

Wenn am Montag erneut dieser Beitrag gelöscht werden sollte, werden Sie erkennen können, wie schuldig sich die Vertreter der DRV fühlen, angesichts ihres unmenschlichen, bürokratischen und auch teilweise rechtswidrigen Vorgehens gegenüber ihren "Kunden".

von
Elisabeth

Du hast Recht. aufgrund deines Beitrags habe ich noch einmal nachgelesen. Es gibt nicht nur Absichtsurkunden sondern auch Zufallsurkunden.

von
User

Vielleicht fühlen sie sich nicht schuldig (warum auch?), sondern es werden nur beiträge gelöscht die nichts mit dem forum (spam) zu tun haben?

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