Hallo Andreas Bodenhöfer,
Ihre Rentenversicherungsträger kann Ihnen nur dann die Krankenkasse benennen bei der Sie 1985 wahrscheinlich versichert waren, wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren und Ihre damalige Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle den Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen hat. Da Sie vermutlich 1985 als „freier Mitarbeiter“ keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben, wird Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger auch keine Angaben zu Ihrer damaligen Krankenversicherung machen können.