Lieber Wolfgang,
ich beziehe mich wieder auf deine Antwort vom Beitrag von Wolfgang, 27.07.2009, 21:53 Uhr.
Deine Aussage ist veraltet. Bitte informiere dich. Seit ca. Juni/Juli 2009 gibt es die einheitliche Anweisung bei allen Rentenversicherungsträgern, dass bei einer vollen Erwerbsminderungsrente aufgrund verschlossenenem Arbeitsmarkt nicht mehr von einem verschlossenen Arbeitsmarkt auszugehen, wenn der Nebenjob ab 3 Std. täglich beträgt, auch wenn die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Das bla bal mit arbeiten auf Kosten der Gesundheit ist somit Schnee von Gestern.
Auch die etwas meiner Meinung nach dürftige Reaktion des Experten bestätigt meine Stellung.
Es ist relativ neu und daher kann ich es "verstehen", dass sich das noch nicht rumgesprochen hat.
Wollte das nochmal nur betonen, da sich in Zukunft sicherlich die Finger verbrennen werden.