Wenn das Krankengeld nach spätestens 78 Wochen ausläuft, gibt es natürlich mehrere Möglichkeiten:
a) er nimmt seine Arbeit wieder auf oder es gibt in der Firma andere (leichtere) Arbeit für ihn. In diesem Fall erhält er Lohn und alles ist OK.
b) er meldet sich arbeitslos, weil er woanders Arbeit sucht und müsste Anspruch auf ALG haben. In diesem Fall wäre Ihr Vater grundsätzlich der Meinung, dass er arbeiten kann.
c) er beantragt die Rente, weil er und die Ärzte der Meinung sind, dass es nicht mehr möglich ist zu arbeiten.
Sollte in so einem Fall über die Rente noch nicht entschieden sein (kann 3 oder mehr Monate dauern) wenn das Krankengeld abläuft, kann er sich (übergangsweise = Nahtlosigkeit) beim Arbeitsamt melden und erhält bis zur Rentenentscheidung Arbeitslosengeld.
Wenn der Berater nicht unbedingt zur Rente geraten hat, könnte das deshalb geschehen sein, weil das ALG höher ist als die Rente und er Ihnen geraten hat, sich die Entscheidung aus "finanz-taktischen Gründen" gut zu überlegen (wäre ja besser zunächst mal das höhere ALG zu erhalten?).
Ob es eher um Rente oder um eine andere Arbeit geht, ist ein medizinisches Problem, da sollten Sie die behandelnden Ärzte um Rat fragen.
Teilhabe... und berufliche Rehabilitation meint das gleiche! Das wäre sinnvoll, wenn man der Meinung ist, dass er grundsätzlich arbeiten kann, zur Arbeitsaufnahme aber Hilfen (da gibt es vielerlei....) benötigt.
Wenn die Krankenkasse hierzu rät, scheint es mir "eher nicht um Rente" zu gehen.....gegen die Rente spricht auch die Tatsache, dass die med. Reha nicht in die Rente umgedeutet wurde.
Ein LTA Antrag und die Meldung beim Arbeitsamt scheint mir nicht verkehrt zu sein - ich verstehe allerdings nicht, dass Ihnen dies die Kollegen bei der Beratung nicht verdeutlicht haben...