Hallo Otto1,
die Untersuchung hat nicht die Folge, dass eine befristete Rente in eine unbefristete Rente umgewandelt wird. Es steht Ihnen jedoch frei - unabhängig von der Untersuchung - bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Weitergewährung der aktuellen Zeitrente als unbefristete Rente zu stellen.
Die Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit hat keine Auswirkungen auf die bisher bezogene gesetzliche Rente. Sollte es jedoch zur Zahlung einer Verletztenrente der Berufsgenossenschaft kommen, ist eine Anrechnung gem. § 93 SGB VI grundsätzlich vorgesehen.