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Experten-Antwort

Anerkenntnis der DRV

von Freddi29.10.2011 | 08:10
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2 Antworten

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Hallo. Die DRV wollte mir kein Zwischenübergangsgeld zahlen. Eine Begründung dazu war, dass ich ja eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) beziehe und ich deshalb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand. Der VDK half mir und das ganze ging vor das Sozialgericht. Da kam dann ein Anerkenntnis von der DRV und sie zahlten plötzlich das Zwischenübergangeld. Jetzt soll mir die DRV Anschlussübergangeld bezahlen und die DRV bringt die gleichen Begründungen, wie erst bei dem Zwischenübergangeld, um mir die Zahlung zu verwehren. Ich habe in einer schriftlichen Anhörung darauf hingewiesen. Doch die DRV sieht es nicht ein. Ich habe gedacht, dadurch dass die Sache beim Sozialgericht war, kann die DRV nicht mehr weiter so handeln. Ich habe gedacht mein Gang vors Sozialgericht hilft auch anderen? Ist das nicht so bei einem Anerkenntnis? Sollte ich auf ein Gerichtsurteil pochen? Bitte dazu um Hilfe, wie ich weiter vorgehen soll; auch im Interesse anderer. Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Freddi,

die Zahlung von Übergangsgeld zwischen zwei Rehaleistungen oder nach Abschluss der letzten Leistung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen. Man kann das nicht miteinander vergleichen. Wenden Sie sich bitte zwecks weiterer Klärung in Ihrem Einzelfall direkt in den zuständigen Rentenversicherungsträger.

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1 Antworten

Krämersam 29.10.2011 | 09:27
Wenn Sie in einem Sozialgerichtsverfahren ein Anerkenntnis der DRV wegen Nichtzahlung von Übergangsgeld zwischen zwei Bildungsmaßnahmen (Zwischen-Übergangsgeld) erhalten haben, heisst dies - nach meinem Rechtsverständnis - doch noch lange nicht, das darum auch eine ganz andere Leistung, wie das Übergangsgeld nach Abschluss der Maßnahme (Anschluss-Übergangsgeld) ebenfalls dann quasi zwangsläufig und automatisch von der DRV gezahlt werden MUSS. Insofern denke ich, werden Sie bei Nichtzahlung des Anschlussübergangsgeldes dann dafür wohl einen neuen SG Prozess anstregen müssen. Eigentlich sollte ihnen dies aber ihr Rechtsbeistand ( dem Falle wohl der VDK ) doch sagen können. Sie sollten das bitte dort erfragen !! Und warum sollte ihr ganz individueller Einzelfall vor dem Sozailgericht auch anderen helfen ? Sie haben doch auch "nur" ein Anerkenntnis bekommen ( und noch nicht einmal ein Gerichtsurteil ) für SICH erwirkt und eben nur für ihren ganz speziellen Einzefall . Dieser kann doch nicht pauschal auf andere Fälle übertragen werden kann oder auch nur hilfreich sein. Ein Gerichtsurteil wäre natürlich wertiger als nur ein Anerkenntnis , aber was haben Sie dann davon ? Genau , gar nichts und auch andere nicht. Um gewisse Auswirkungen auf andere Verfahren zu haben bedarf es auch nicht des Urteiles eines xbeliebiegen Sozalgerichtes in dieser Republik, saondern schon des eines Landessozialgerichtes oder besser siogar des Bundesozialgerichtes in Kassel. Ihre Fürsorge für andere in allen Ehren , aber da haben Sie sich wohl sehr in etwas " verbissen " , was so nicht ist bzw. was absolut keine Auswirkungen auf andere Verfahren hat. Ich würde ihnen auch raten , das Anerkenntnis jetzt anzunehmen und nicht auf ein Urteil zu pochen, zumal das Verfahren dadurch dann doch auch noch imemr weiter in die Länge gezogen würde. Und wie das Urteil dann letztlich ausgeht - auch z.b. gegen Sie - kann doch niemand niemand vorher sagen.
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