Hallo Freddi,
die Zahlung von Übergangsgeld zwischen zwei Rehaleistungen oder nach Abschluss der letzten Leistung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen. Man kann das nicht miteinander vergleichen. Wenden Sie sich bitte zwecks weiterer Klärung in Ihrem Einzelfall direkt in den zuständigen Rentenversicherungsträger.