Anerkennung als berufliche Ausbildung oder sonstige Anerkennung
28.02.2020, 14:46
von
Fragender
Ich habe eine ergänzende Frage zur Anfrage vom 28.02.2020, 9:39 von Fragender und Expertenanwort vom 28.02.2020, 14:00
Was gilt für die Zeit, nach dem 18. Lebensjahr, auch danach wurde während der Beschäftigung noch die Berufsschule besucht, obwohl keine Berufsschulpflicht mehr bestand?
28.02.2020, 16:49
von
Antwortender
Das alles ist aber kein Beweis für eine berufliche Ausbildung. Hierbei ist die Antwort vom Experten und W°lfgang doch eindeutig. Sie sollten nicht versuchen etwas anders zu deuten, als es tatsächlich ist.
28.02.2020, 17:00
von
KSC
Es ist doch alles gesagt: Keine Lehre!
Und wenn Sie es nicht glauben, beantragen Sie es und gehen notfalls per Widerspruch und Klage gegen die Ablehnung der DRV vor.
Am Ende der Prozesse hat Ihnen dann der Richter am Sozialgericht auch nicht Recht gegeben - oder vielleicht doch.....Sie wissen ja: vor Gericht und auf hoher See.......
28.02.2020, 22:06
von
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Zitiert von: Fragender
Ich habe eine ergänzende Frage zur Anfrage vom 28.02.2020, 9:39 von Fragender und Expertenanwort vom 28.02.2020, 14:00
Was gilt für die Zeit, nach dem 18. Lebensjahr, auch danach wurde während der Beschäftigung noch die Berufsschule besucht, obwohl keine Berufsschulpflicht mehr bestand?
Hallo Fragender, was als "echte" Berufsausbildung gilt kannst Du hier nachlesen ab Pkt. 3.1 https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0054.html#doc1576730bodyText12
und was keine Berufsausbildung ist ab 3.2 Viel Spaß bei der Lektüre
02.03.2020, 09:19
Experten-Antwort
Hallo Fragender,
auch für Zeiten nach Vollendung des 18. Lebensjahres gelten die Ausführungen der Expertenantwort vom 28.02.2020, 14:00h. Ggf. nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger auf, um die Angelegenheit abschließend zu klären.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung