Sehr geehrter Herr Michael C.,
dem Schriftwechsel ist zu entnehmen, dass Ihre Frage bereits hinreichend geklärt wurde. Gegebenenfalls ist ein Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle, bei dem Ihnen die Rentenberechnung detailliert erklärt wird, ergänzend hilfreich. Dabei können Sie u.a. in Erfahrung bringen, ob sich durch die Anerkennung der benannten Zeit als Berufsausbildung überhaupt höhere Entgeltpunkte ergeben hätten.