Hallo Jürgen,
Ihre Frage lässt sich mit den von Ihnen gemachten Angaben aus meiner Sicht leider nicht abschließend beantworten. Ich kann Ihnen insoweit nur empfehlen, diesbezüglich Kontakt mit dem für Ihre Schwiegermutter zuständigen Rentenversicherungsträger (in Deutschland bzw. in Polen) aufzunehmen und dabei eine Prüfung des deutsch-polnischen Abkommens über Renten- und Unfallversicherung vom 09.10.1975 zu beantragen. Hierzu können Sie sich gegebenenfalls auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Wohnortnähe Ihrer Schwiegermutter beraten lassen.
Das genannte Abkommen findet im Übrigen nur Anwendung für Personen in Deutschland, wenn diese bis zum 31.12.1990 aus Polen zugezogen sind und seitdem durchgängig hier wohnen. Inwieweit dies für Ihre Schwiegermutter zutrifft, kann letztlich nur vom zuständigen Rentenversicherungsträger beurteilt werden.
Zu dem o. g. Abkommen finden Sie auch Informationen in deutsch und polnisch auf der folgenden Seite:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/33_das_deutsch_polnische_sv_abkommen.html