Vor dem Bundessozialgericht sind mehrere Verfahren bzgl. der Bewertung von Schul- und Hochschulzeiten anhängig. Der Ausgang dieser Verfahren sowie die genauen Inhalte der Entscheidung bleibt abzuwarten. Bis dahin verbleibt es bei der derzeitigen Nichtbewertung schulischer Ausbildungszeiten bei einem Rentenbeginn ab 01.01.2009.