Werden Kindererziehungszeiten im Nicht-EU-Ausland (hier VR China) von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt?
- Ich wurde von Deutschland für mehrere Jahre nach China abgeordnet.
- der Bezug zur deutschen Arbeitswelt blieb durch mein (=Ehegatte) eigenes Beschäftigungsverhältnis erhalten
- Für die Zeit in China wurden durch den deutschen Arbeitgeber die Pflichtbeiträge abgeführt (d.h. schon vor der Geburt der Kinder)
- meine Frau (Mutter der Kinder) erzog die Kinder. Sie erhielt die dt. Staatsbürgerschaft als das erste Kind schon 5 Jahre war
Frage: wird die Kindererziehungszeit anerkannt?
wahrscheinlich ja. Durch Abordnung und/oder weitere Beziehung zur DRV. Im Vordruck V0800 finden Sie unter Ziff. 5 die passenden Fragen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0800.html
Falls nicht vorhanden, schon mal Unterlagen vom Arbeitgeber über die Abordnung beschaffen.
Gruß
w.
1. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
2. Wenn die Mutter das Kind überwiegend erzogen hat, im Ausland, ohne Bezug zur deutschen Rentenversicherung, dann besteht kein Anspruch auf Kindererziehungszeiten.
zu 1. richtig
zu 2. dann gebe es die gleichgestellte Auslandserziehung nicht,'abgeleitet' vom Ehegatten:
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_56R0&id=%A7%2056%20Kindererziehungszeiten%20%205%20265
dürfte die Lösung bringen, hier Ziff. 6 ff.
Gruß
w.
Gruß
w.