Ich bin Jahrgang 1956.
Ich war von Juli 1972 bis Juli 1973 krank und konnte nicht die Schule besucht.
Kann diese Zeit irgendwie rentenrechtlich als Anrechnungszeit anerkannt werden, evt. auch mit freiwilligen Zahlungen?
Kennt die Regelung, daß Krankheitszeiten vor dem vollendeten 17.Lebensjahr nicht anerkannt werden, Ausnahmen?