Hallo Sylvia-Fee Wadehn,
leider kann Ihre Anfrage hier im Forum nicht geklärt werden, da die Einstufungskriterien zur Prüfung eines Berufsschutzes komplex sind.
Sie können sich jedoch direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und Ihre Anfrage zur weiteren Klärung dort vorbringen.