Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungs-Rente, die unbefristet gewährt worden ist. Davor hatte ich mehrere befristete ebenfalls volle EM-Renten, dieser Abschnitt ging dann ohne Unterbrechung in die unbefristete Rente über.
Meine bisherige Erfahrung mit der RV Bund war, dass gelegentlich "freiwillige Selbstauskünfte" bzw. "Einkommen" abgefragt wurden. Nun habe ich einen ärztlichen Befundbericht erhalten, den ich ausgefüllt zurückschicken soll (mit Abrechnungsbogen für den Arzt/die Ärztin). Einen konkreten Anlass habe ich mE nach dafür so nicht geliefert, allerdings habe ich seit Aufhebung der Befristung vor einigen Jahren keine "freiwilligen Selbstauskünfte" mehr erteilt.
Ist dieses Vorgehen der RV Bund üblich bzw. hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Gelten hier die allgemeinen Mitwirkungspflichten des SGB I oder andere Regelungen - muss ich die Anfrage beantworten oder kann andernfalls die Zahlung der EM-Rente bis zum Vorliegen des Befundes zurückgehalten werden ?
Ergänzend möchte ich bemerken, dass ich keine Rechtsberatung für meinen Einzelfall suche, sondern ich mich nur für die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen interessiere, die für alle EM-Rentner zur Zeit gelten.
Besten Dank für (unentgeltliche) Antworten.