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Experten-Antwort

Anfrage der dt. Rentenversicherung wegen Weiterbestehen der Erwerbsminderungsrente

von Charlotte07.09.2012 | 17:33
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, heute kam ein dicker Brief von der dt. Rentenversicherung Berlin wegen erwerbsgemindeter Rente - obwohl ich die vollerwerbsgeminderte Rente bekomme. Dort gab es Vordrucke, ob Hinzuverdienst bei mir gegeben wäre, Fragen über Krankenhausaufenthalte und ärztliche Gutachten. Seit 2006 erhalte ich die unbefristete Erwerbsminderungsrente. Jetzt bin ich ziemlich nervös, obwohl meine psychische Krankheit sich nicht geändert hat. Ich bin 52 Jahre alt. Meine Frage: Ab dem wievielten Jahr ist die unbefristete Rente sicher (ohne Nachfragen der Rentenversicherung)? Vielen Dank für Ihre Mühe! Charlotte

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charlotte,

eine Überprüfung des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente ist jederzeit möglich.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, die Fragebögen auszufüllen und an die DRV zurückzuschicken. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht gebessert hat und Sie nebenbei auch keinen Hinzuverdienst erzielen, sollte der Weiterzahlung der Rente nichts im Wege stehen.

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3 Antworten

Klaus-Peteram 07.09.2012 | 19:19
Oder haben Sie erst in der letzten Zeit eine Beschäftigung im Rahmen der 400€ Hinzuverdienstgrenze aufgenommen ? Dies ist grundsätzlich ja erlaubt. Das dadurch dann eine Überprüfung ihrer EM-Rente " angeleiert " wurde wäre auch denkbar.
Klaus-Peteram 07.09.2012 | 19:02
Das Sie erst heute nach ca. 7 Jahren die erste Überprüfung ihrer unbefr. Rente haben ist etwas ungewöhnlich. Oder wurden Sie in der Vergangenheit schon einmal überprüft ? Wie auch immer. Fakt ist : Auch die unbefristete EM-Rente ist NIE sicher. Überprüfungen können jederzeit erfolgen und auch so oft wie nötig. Es gibt keine max. Anzahl der Überprüfungen.. Erst wenn die EM-Rente in die Altersrente übergeht ist diese dann " sicher " . Füllen Sie den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäss aus und senden Sie ihn schnellstens an die RV zurück. Der Hinzuverdienstbogen ist logischerweise nur dann auszufüllen wenn auch ein Hinzuverdienst vorliegt. Meist erhalten Sie dann innerhalb weniger Tage den Bescheid , das ihre EM-rente weiterhin gezahlt wird. Weitergehende Ermittlungen / Anfragen z.b. bei ihren Ärzten und/oder auch eine erneute Begutachtung erfolgt nur in ganz wenigen Ausnahefällen. Dies müsste dann schon vom med. Dienst bei damaliger Rentenzuerkennung in ihrer Akte vermerkt worden sein.
Charlotteam 07.09.2012 | 22:25
Lieber Klaus-Peter, vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort. Da kann ich ja jetzt doch besser schlafen. Nein, einen 400-Euro-Job mache ich nicht nebenbei. Schönes Wochenende Charlotte
Deutsche Rentenversicherung
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