Guten Morgen Herr Brückner,
durch eine verspätete Rentenantragstellung können sich für den Beginn der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Nachteile ergeben, daher gilt ein Antrag auf Leistung zur medizinischen Rehabilitation als Rentenantrag, wenn die Leistung nicht zum erwarteten Erfolg führte.Die Möglichkeit dieser Rentenantragsfiktion liegt in Ihrem Ermessen( Dispositionsrecht). Dieses Dispositionsrecht ist jedoch eingeschränkt, wenn sie von der Krankenkasse aufgefordert worden sind , diesen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen. Wenden Sie sich daher zur Klärung des Sachverhalts an ihre Krankenkasse.