Hallo,
ich bin von der RV angeschrieben worden nachdem ich eine Rehamaßnahme beendet habe. Dort haben mir die Ärzte ein Leistungsvermögen
Hallo,
ich bin von der RV angeschrieben worden nachdem ich eine Rehamaßnahme beendet habe. Dort haben mir die Ärzte ein Leistungsvermögen
Was ist mit dem Leistungsvermögen??
leider wurde mein Text nicht vollständig eingestellt.
ich habe eine med. Rehamaßnahme beendet wo die Ärzte mich unter 3
Aslo ich verstehe nicht warum hier mein Text nicht vollständig erscheint.
Ich versuche es ein letztes mal....
in Kurzfassung:
Die RV fragt nach ob der Zeitpunkt des med.Rehaantrages gelten soll oder der jetzige Zeitpunkt beim Antrag auf Erwerbsminderung.
Ich beziehe Krankengeld in Höhe dessen was ich bei voller Erwerbsminderungsrente bekäme.
Frage: Was ist der Unterschied und was kann das bedeuten ?
Ich werde einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen.
Das würde bedeuten, dass Ihre Krankenkasse im ersten Fall Geld erstattet bekäme und im zweiten Fall nicht.
und was bedeutet das für mich?
Fragen Sie nach bei welcher Variante die Rente eventuell höher wäre.......
Theoretisch müsste der spätere Zeitpunkt günstiger sein, aber lassen Sie sich zum einen über die Höhe der Erwerbsminderungsrente informieren als auch über die Dauer.
Haben Sie z.B. im September 2015 den Antrag auf Reha gestellt und die Rente soll nun befristete zuerkannt werden, dann würde diese bis August 2018 laufen. Erhalten Sie diese ab Januar 2016, dann würde sie bei drei Jahren z.B. bis Dezember 2018 laufen.
weil das auch Auswirkungen auf andere Teilbereiche des Lebens haben kann (z.B. Betriebsrente, Arbeitsvertrag (Einmal-/Sonderzahlungen), Steuerrecht, etc.)
Ich habe beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits eine Rentenauskunft bekommen. Diese Höhe ist in der Rentenauskunft doch fest ,oder?
Ich verstehe nicht warum die Rente unterschiedlich ausfallen soll nur weil evtl. der Renteneintritt unterschiedlich ist.
Ich habe eine Rehamaßnahme gemacht ,bei der die Einschätzung der Ärzte
[quote=245732]
Ich habe beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits eine Rentenauskunft bekommen. Diese Höhe ist in der Rentenauskunft doch fest ,oder?
Ich verstehe nicht warum die Rente unterschiedlich ausfallen soll nur weil evtl. der Renteneintritt unterschiedlich ist.
Ich habe eine Rehamaßnahme gemacht ,bei der die Einschätzung der Ärzte
ich verstehe nicht warum meine Texte nicht vollständig erscheinen.....???
nochmal der Versuch:
Rehabericht:
ich gebe auf..... macht kein Sinn meine Texte erscheinen nicht vollständig
haben Sie eine stabile Internetverbindung?
Wenn Sie hier eine Frage/Antwort verfassen und abschicken, müssen Sie ein paar Sek. warten, bis das im Forum 'angekommen' ist ...manche klicken stattdessen im Micro-Takt auf alle möglichen Buttons, weil sie nicht sofort ein 'Ergebnis' sehen - killen damit Ihre eigenen Beiträge.
Gruß
w.
Ergänzend:
Oder Ihr Text enthält (unwissentlich) HTML-Code ...spitze Klammern sind da besonders tödlich, den Rest vom Text abzuschneiden.
Gruß
w.
Na dann noch ein Versuch doch noch die Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Kurze Zusammenfassung: Reha gemacht, Leistungsvermögen unter 3 Stunden auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Brief der RV "Ihr Aufenthalt zur Rehabiltation"
§116Abs.2Nr.2 (Rentenantragsfiktion?)
Dort werde ich gefragt ob das Datum des Rehaantrages als Antragsdatum der Erwerbsminderungsrente gelten soll oder das Datuam an dem ich den Erwerbsminderungsrentenantrag abgebe.
Krankengeld bekomme ich noch bis Juli 2016 in etwa der Höhe wie meine Rente bei voller Erwerbsminderung aussehen würde.
Frage: Was sind die Unterschiede? welche Konseqeunzen hat z.B "die Umwandlung des Rehaantrages (ist das die Rentenantragsfiktion?) oder ist es immer besser das Datum als Rentenbeginn zu benennen bei Rentenantrag?
Rufen Sie doch morgen früh bei dem Verfasser des Schreibens an und lassen sich alles erklären.
Im Forum macht es -glaube ich- wenig Sinn.
Wird man mir dann wirklich genau sagen was in meinem Fall der bessere Weg ist, oder kann es dann auch sein ,dass die Antwort grundsätzlich eher zu Gunsten der RV ist ?
Denn ,eine Krankenkasse will ja auch nicht mehr zahlen als sie muß.....
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