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Experten-Antwort

Anfrage RV EM Rentenbeginn

von Gabi Brückner23.02.2016 | 17:46
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Hallo, Nachdem ich eine Rehamaßnahme gemacht habe und das Ergebnis ein aufgehobenes Leistungsvermögen ergab wurde ich von der RV angeschrieben ob ich einen EM Antag stellen wolle. Den habe ich Anfang Februar gestellt. Nun wurde ich von der RV schriftlich gefragt ab wann die Rente beginnen solle. Es gibt zwei Daten. 1ter, Rehaantragsdatum, 2ter, Rentenantragsdatum Ich möchte den Rentenbeginn ab Rentenantragsstellung. Nun die Frage Heißt dass, das mein EM Antrag bewilligt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihr geschilderter Fall hängt mit dem sogenannten Dispositionsrecht zusammen. Ist dieses (bisher) durch die Krankenkasse nicht eingeschränkt, können Sie durch die Erklärung den Rentenbeginn selber festlegen. Wenn Sie sich für den Rentenbeginn zum Datum des Rentenantrages entscheiden wollen, senden Sie umgehend die Erklärung an Ihren Rententräger. Die Zusendung der Erklärung setzt voraus, dass bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt (Einschränkung der Leistungsfähigkeit). Inwieweit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann hier niemand entscheiden.

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5 Antworten

W*lfgangam 23.02.2016 | 18:33
Hallo Gabi Brückner, sonst wäre die Anfrage überflüssig (hatte ich vor 1 Std. gerade im Büro sitzen, wo wir allerdings schon die beiden (zusätzlich) angeforderten Probeberechnungen 'bewertet' haben). Gruß w.
Tinaam 23.02.2016 | 22:12
Hallo Gabi Brückner, ich stehe vor der gleichen Situation. Ich denke auch, dass der Antrag auf EMR positiv bewertet wurde und zur Bescheiderstellung noch die Frage des Rentenbeginns aussteht. Warum die Rentenversicherung nicht einfach zunächst den positiven Bescheid - ohne Festlegung des Rentenbeginns - erstellt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Zumal ich jetzt schon 7 Monate auf Antwort warte. Warum hast du dich für den Rentenantrag als Rentenbeginn entschieden? Viele Grüße, Tina
Gabi Brückneram 24.02.2016 | 06:58
Hallo Tina, Für das Datum des Rentenantrages spricht die befristete Zeit, das mein Arbeitgeber keine Zahlungen nach 12 /2014 geleistet hat und die Rente fast identisch mit dem Krankengeld ist.
Gabi Brückneram 24.02.2016 | 11:28
Danke Herr Experte für die Antwort. Ich kann selbst entscheiden, da ich den Rehantrag aus eigener Initative gestellt hatte. Das Dispositonsrecht fällt weg.
W*lfgangam 24.02.2016 | 22:13
Zitat von Tina anzeigenausblenden
Hallo Tina, zu einem/jedem Rentenbescheid gehört _immer_ das Rentenbeginndatum ;-) Natürlich könnte man diese 'Wahl-Abfrage' positiver fassen, dass volle/teilweise EM/Arbeitsmarktrente - befristet/auf Dauer festgestellt worden ist und nun nur noch der Rentenbeginn auszuwürfeln ist - dann wissen Sie bereist 'jepp, ist durch' ...wobei ich jetzt gar nicht den genauen Wortlaut vor Augen habe/steht vielleicht schon drin?! Gruß w.
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