Ihr geschilderter Fall hängt mit dem sogenannten Dispositionsrecht zusammen. Ist dieses (bisher) durch die Krankenkasse nicht eingeschränkt, können Sie durch die Erklärung den Rentenbeginn selber festlegen. Wenn Sie sich für den Rentenbeginn zum Datum des Rentenantrages entscheiden wollen, senden Sie umgehend die Erklärung an Ihren Rententräger. Die Zusendung der Erklärung setzt voraus, dass bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt (Einschränkung der Leistungsfähigkeit). Inwieweit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann hier niemand entscheiden.