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Anfrage zu Übergangsgeld/ Arbeitslosengeld bei Umschulung a. G. beruflicher Reha

von Bears04.11.2008 | 13:53
2051 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: ich werde ,mit Unterstützung der RV Bund ein "Berufsfindungsseminar" machen. Wie errechnet sich ein Übergangsgeld wenn es zu einer Umschulung kommt? Und welche Rolle spielt ein evtl. Minijob den ich mir auf Anweisung der Agentur für Arbeit suchen muß? Die Aussagen im III. Sozialgesetzbuch geben nicht wirklich einen Hinweis z.B. bei Höhe eines letzten Brurrolohns in Höhe von ca. 2.500 €. Vielleicht kann jemand eine Hilfe geben oder Informationsquellen geben. Herzlichen Dank im vorraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nix hat sehr ausführlich auf Ihre Frage geantwortet. Klitzekleine Ergänzung: Sollte innerhalb von drei Jahren vor dem Antritt der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben keinerlei Entgelt gelegen haben, wird immer auf das Tarifentgelt abgestellt.

5 Antworten

Nixam 04.11.2008 | 14:10
Das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben errechnet sich zunächst aus dem Arbeitsentgelt, welches Sie innerhalb von 3 Jahren vor Antritt einer Umschulung bezogen haben. Ausserdem wird eine Vergleichsberechnung zwischen dem o.g. von Ihnen erzielten Arbeitsentgelt und dem aktuellen Tarifentgelt von heute durchgeführt. Der höhere Betrag ist massgebend für die Berechnung des Übergansgeldes. Kurzzeitige Jobs wie Minijobs etc. haben keine Auswirkungen auf das Übergangsgeld, werden jedoch auf das Übergangsgeld angerechnet, sollten Sie den Minijob auch nach Beginn der Umschulung weiterführen. Bei Ihrem Beispiel sieht die Übergangsgeldberechnung wie folgt aus: Bruttoentgelt EUR 2.500,-- Kürzung auf 80% = EUR 2.000,--. Dieser Betrag wird mit dem Nettoentgelt verglichen; der niedrigere wert ist massgebend und für die weitere Berechnung massgebend. Beispiel: Nettoentgelt EUR 1.300,-- Dieser Betrag ist zu kürzen auf 68%, wenn Sie keine Kinder haben oder75%, wenn Sie kinder haben. Ergebnis: EUR 884,-- monatliches Übergangsgeld bei 68% und EUR 975,-- bei vorhandenen Kindern unter 18 Jahren. Gesetzliche Grundlagen: www.sozialgesetzbuch.de SGB IX SGB IV SGB VI Viele Grüsse Nix Nix
Nixam 04.11.2008 | 14:24
Hier noch ein Link, in dem die Übergangsgeldberechnung ganz gut erklärt ist: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Viele Grüsse Nix
Moinam 04.11.2008 | 16:55
Dazu habe noch auch eine Frage. Ich habe in einen anderen Forum gelesen, dass das Übergangsgeld nur für 21 Tage ausgezahlt wird, der erst nach einer Maßnahme. Ist das so richtig?
Nixam 05.11.2008 | 06:47
Hallo Moin! Bitte öffnen Sie einen eigenen Thread und stellen Sie Ihre Frage etwas ausführlicher. Ihre Formulierung "21Tage" ist hier nicht ganz verständlich. Nix
Bearsam 05.11.2008 | 16:29
Hallo liebe/ lieber Nix, herzlichen Dank für die Antwort. Konnte diese leider erst heute lesen. Hat mir aber sehr gut weitergeholfen - jetzt kann ich mir ja doch noch einen MiniJob für zwei Monate suchen ohne mir großartig Gedanken zu machen. Grüßend Bears
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