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Anfragen der DRV für rückwirkend höhere AR Frauen, statt AR ATZ

von Wolfgang25.11.2008 | 15:04
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, nicht ratlos, aber erstaunt :-) ‚Plötzlich und unerwartet' erhalten Frauen von der DRV das Angebot, die vor rund 10 Jahren beantragten/bewilligten Altersrenten nach ATZ als Altersrente für Frauen neu feststellen zu lassen, mit einem 4-stelligen Nachzahlungsbetrag rückwirkend ab 01.01.2004. 1. Frage: Ist das eine gemeinsame Aktion aller DRV-Träger ? Zum Hintergrund kleinere AR ATZ statt höherer AR Frauen: Aufgrund der Übergangsregelungen für die Jahrgänge 37 - 41 (AR Alo/ATZ) und 40 - 44 (AR Frauen) gab es zum gleichen Rentenbeginn unterschiedliche Abschläge bei den beiden Renten. Normalerweise ist dann natürlich die höhere Rente (AR Frauen) beantragt worden. AUSNAHME: Neben der Altersrente kam eine betriebliche Altersversorgung zum Tragen (VBL), die nur bei einer bestimmten Rentenart (der AR Alo/ATZ) schon vorgezogen in vollem Umfang als höhere Versorgungsrente einsetzen konnte. Insofern wusste man durchaus, wieso und warum ‚nur' die kleine AR beantragt worden ist und wann es sich lohnte, unter Verzicht der höheren Zusatzversorgung, die höhere AR zu beantragen. 2. Frage: Liegen schon Erkenntnisse im Hinblick auf Zusatzversorgung/VBL (Neuberechnungen, Rückforderungen) vor ? Und ....das Thema ist doch für die Versicherten so komplex, dass die Entscheidung so schnell gar nicht - wenn überhaupt - gefällt werden kann, höhere Rente gut und schön, aber: - der steuerpflichtige Anteil einer (höheren) Rente ist größer, als der Ertragsanteil (künftig wohl kleinerer) VBL - bei der Hinterbliebenenrente kann die höhere eigene Rente zu einem höheren anrechenbaren Einkommen führen, Zusatzversorgung zählt nicht als Einkommen (‚altes' Recht) Klasse liebe DRV, irgendwie fehlte in diesem Jahr noch so'n Highlight ...kommt zur beginnenden Lichterzeit gerade recht ;-) Gruß w.

12 Antworten

KSCam 25.11.2008 | 18:14
zunächst ist das wohl das Ergebnis, das aus einer "Aufsichtsprüfung" stammt. Da hat irgendwer festgestellt, dass die "BfA" seinerzeit für Frauen die AR wg Arbeitslosigkeit, statt der Abschlagstechnisch besseren FrauenAR gewährt hat, weil die Frau im damaligen Antrag wohl das falsche Kreuz gemacht hat.... M.E. hätte die Sachbearbeitung schon damals rückfragen müssen, tat sie aber wohl nicht und jetzt wird es halt korrigiert. Ob da auch andere Träger berührt sind, weiß ich nicht. Und über sonstige Konsequenzen kann / will ich nichts sagen. Die Fälle, die ich diesbezüglich kenne, freuen sich über die NZ (ein Fall 1650 €) und sorgen sich nicht über sonstige Konsequenzen...
PS KSCam 25.11.2008 | 18:21
...und wenn eine Frau damals, die AR wg ATZ bewußt gewählt hat, weil das für sie besser war, kann sie ja bei Ihrer Entscheidung bleiben, oder braucht den neuen Bescheid der VBL nicht auf die Nase zu binden (woher sollen die das erfahren)...
Wolfgangam 25.11.2008 | 18:55
Hallo KSC, ;-)) ... Wissen und Mitteilungspflichten, jaja, (gelten bekanntermaßen genauso für die VBL). Mir gehts um den 'sauberen' Weg. Als gesetzliche Berater stehen 'wir' in- und außerhalb der DRV auch in der (Regress-)Pflicht. Wie der/die Versicherte dann entscheidet, steht auf einem anderen Blatt ... Trotzdem thx für die Rückmeldung, woher der Wind weht - bisher sind es bei mir nur BfA/DRV Bund-Fälle gewesen ...so viel zur Einheit der DRV ;-) Gruß w. (hier gehts um mehrfach 3-4T Rückzahlung, das weckt Begierlichkeiten und macht zugleich sehr unsicher)
KSCam 25.11.2008 | 20:44
vielleicht haben ja die Sachbearbeitungen der anderen RV Träger deshalb dieses (Image)Problem nicht, weil Sie beim Rentenantrag schon aufgepasst haben?:-)) Es soll Häuser geben, in denen die Mitarbeiter in solchen Fällen nachgefragt haben, ob es tatsächlich der Wille des Kunden sei, die Rente mit den höheren Abschlägen zu wählen, wenn es doch auch niedrige Abschläge tun. Und sorry, ich erinnere mich an keine Beratung, in denen eine Kundin den höheren Abschlag vorgezogen hätte (tritz Steuer, VBL, etc pp).
Wolfgangam 25.11.2008 | 20:57
> Und sorry, ich erinnere mich an keine Beratung, in denen eine Kundin den höheren Abschlag vorgezogen hätte doch KSC, durchgerechnet war es mittelfristig (75-80 Jahre) die günstigere alternative
Wolfgangam 25.11.2008 | 21:01
(...manche Foren sind aber auch so was von restriktiv ;-) im Einzelfall (rd. > 50 % ) rechnete sich der Verzicht auf die höhere Rente - wenn man sich denn in der alten VBL-Berechnung auskannte (Gesamtversorgung, Mindestgesamtversorgung ...so rein rententechnisch würden alle Potenziatinnen gesagt haben, her mit der Mehrrente - vordergründigst, bis sie das Gesamtpaket gesehen haben. Kompliziert ? ...nur Zahlenwerk, aber entscheidend für die weitere Lebensplanung. Expertenmeinung morgen ...ich bin ja mal gespannt, das geht tiefer ...rein vom Papieraufwand schon ;-) Gruß w.
KSCam 25.11.2008 | 21:04
na dann sind solche Problemfälle bei mir damals nie aufgetaucht und haben mich vor schlaflosen Nächten bewhrt. Oder ich habe als Berater das Problem nie erkannt ......:-)) ...diese Kundinnen haben dann halt heute das Problem, das sie / ich damals nicht sahen. Und müssen halt bei VBL und Finanzamt entsprechende Zahlen besorgen und jetzt neu entscheiden. Und heute wissen sie eher, ob sie 75 oder 80 Jahre alt werden als damals - sogesehen hat die BfA ja direkt ein gutes Werk vollbracht.
Carloam 26.11.2008 | 07:48
warum sollte ein Experte überhaupt antworten? Offenbar haben wir doch eine Diskussion zwischen DRV-Mitarbeitern! Carlo
Wolfgangam 26.11.2008 | 10:06
Hallo Carlo, > Offenbar haben wir doch eine Diskussion zwischen DRV-Mitarbeitern! Nein. Gruß w.
Rosannaam 26.11.2008 | 10:44
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Versicherte im Hinblick auf die Zusatzrente der VBL die ungünstigere AR beantragt haben. Vielleicht kommt es auch daher, dass der Anteil der rentenberechtigten Frauen bei der früheren LVA auch nicht sooo häufig VBL-Renten bezog.
Rosannaam 26.11.2008 | 13:24
Mir fiel gerade noch ein, dass es früher SPEZIELL für die VORZEITIGEN Altersrenten eine Arbeitsanweisung bei der LVA gab, dass wir die Versicherten darauf hinweisen sollten, sich allgemein beim Anspruch auf eine Zusatzrente/VBL-Rente beim zuständigen Versorgungsträger hinsichtlich evtl. Nachteile zu erkundigen. WANN genau das war, weiß ich leider nicht mehr.
Wolfgangam 26.11.2008 | 22:24
Dank an Experte und Rosanna, > unzureichende Beratung im Sinne des § 14 SGB I handeln. War mir klar, die DRV-Träger sind diesbezüglich ja auch immer mehr in die Ecke gedrängt worden ;-) Richtig Rosanna, es gab 'damals' die textliche Anweisung - welcher DRV-Träger auch immer - an die Versicherten, sich wg. der VBL selbst schlau zu machen. Inzwischen hab ich mal in die neue/letzte Satzung der VBL geschaut. Wie es scheint, werden die im Rahmen der Umstellung zur Betriebsrente 'alten' bereits vor 31.12.2001 festgestellten Versorgungsrenten NICHT mehr neuberechnet, sondern als Bestandsrenten (trotz Änderung(en) der gesetzlichen Rente) weitergezahlt. Na, die Bestätigung der VBL wird dazu hoffentlich zeitnah auf meinem Schreibtisch liegen - so dass man den Betroffen pauschal sagen 'do it'. Das 'Problem' dürfte in der Mehrzahl der Fälle auch nicht aus 2006ff. stammen, sondern aus der Phase vor 2002 (Umstellung rentenabhängige Versorgungsrente/Versichertenrente der VBL in rentenunabhängige Betriegsrente ...so meine Fälle hier). Bleibt zu hoffen, das die gesamte DRV, die Regionalträger, KBS, dem folgt - gleiches Recht für Alle. Andernfalls wäre es einer nicht DRV-Bund-Versicherten nicht erklärbar, warum die 'Nachbarin' ein besonderes Weihnachtgeld erhält, sie aber leer ausgeht. Als Beratungsstelle nach 93 SGB IV fühlt man sich da ziemlich unwohl ;-) Gruß w.
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