Sehr geehrte/-r Frau/Herr Bärli_60,
die Kontaktaufnahme zum Vater des Kindes ist für die Beantragung der Kindererziehungszeiten nicht unbedingt erforderlich. Ihre Freundin sollte kurz die Situation schildern und darüber hinaus, dass ein Kontakt zu Kind und Vater nicht existiert und auch nicht gewünscht ist.
Trotzdem kann Sie die Kindererziehungszeiten für die Zeiten in denen Sie das Kind tatsächlich erzogen hat, beantragen. Sie muss den Erziehungszeitraum natürlich konkret benennen. Belegt werden könnte dies durch eine Bescheinigung der örtlichen Meldebehörde. Die Ausstellung der Geburtsurkunde kann beim örtlichen Standesamt beantragt werden.
Im Einzelfall kann die Anforderung der Unterlagen ggf. auch durch den Rentenversicherungsträger veranlasst werden.