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Experten-Antwort

Angabe Kind bei Rentenantrag

von Bärli_6003.01.2013 | 19:46
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6 Antworten

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Meine freundin hat Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt. Jezt kam von der Rentenversicherung eine Nachfrage zu einem Kind, das sie in den 70er Jahren geboren hat. Dieses Kind lebte und lebt beim Vater (Ausland), sie hat keinen Kontakt und auch keinerlei Unterlagen mehr, auch keine geburtsurkunde. Sie möchte auch keinen Kontakt haben und keine Unterlagen beschaffen. das würde sie psychisch zu sehr belastenk auch wenn die Rente dadurch höher wäre. geht das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte/-r Frau/Herr Bärli_60,

die Kontaktaufnahme zum Vater des Kindes ist für die Beantragung der Kindererziehungszeiten nicht unbedingt erforderlich. Ihre Freundin sollte kurz die Situation schildern und darüber hinaus, dass ein Kontakt zu Kind und Vater nicht existiert und auch nicht gewünscht ist.

Trotzdem kann Sie die Kindererziehungszeiten für die Zeiten in denen Sie das Kind tatsächlich erzogen hat, beantragen. Sie muss den Erziehungszeitraum natürlich konkret benennen. Belegt werden könnte dies durch eine Bescheinigung der örtlichen Meldebehörde. Die Ausstellung der Geburtsurkunde kann beim örtlichen Standesamt beantragt werden.

Im Einzelfall kann die Anforderung der Unterlagen ggf. auch durch den Rentenversicherungsträger veranlasst werden.

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5 Antworten

KSCam 03.01.2013 | 20:43
Wenn die Dame das Kind nicht erzogen hat und die Erziehung zudem im Ausland stattfand, wird sich die Rente kaum erhöhen. Dann soll sie der DRV mitteilen, dass sie das Kind nicht erzogen hat..... Sie könnte allerdings eine Anrechnungszeit wegen der Wochenhilfe (6 Wo vo und 8 Wo nach der Geburt) erhalten und hätte falls sie Kinder erzogen hat weniger Pflegebeiträge zu zahlen.... Dass die DRV nachfragt, ist übrigens ganz in Ordnung. Man stelle sich vor, die DRV würde nicht fragen, obwohl möglicherweise Kinderzeiten sich positiv auswirken könnten: das Gezeter im Forum über die böse DRV möchte ich mal hören. :)
Rolfam 03.01.2013 | 20:44
Hallo, wenn kein Nachweis über das Kind vorgelegt wird, dann ist es so und es wird keins berücksichtigt. Ganz grob ca. 25,-€ weniger Rente im Monat und wenn kein weiteres Kind ca. 1,-€ mehr an Pflegeversicherung zahlen. Evtl. fehlen aber Wartezeitmonate, die dann mit Kind erfüllt wären, dies müßte in der letzten Rentenauskunft stehen.
Bärli_60am 03.01.2013 | 20:52
Danke für die Auskünfte. Sie hat weitere Kinder, die auch bereits erfasst sind, Wartezeit ist kein Problem, sie möchte sich halt nicht mit dem Vater und dem Jungen auseinandersetzen... Die Nachfrage der Rentenversicherung ist ja in Ordnung, es ging nur darum, ob sie sich jetzt mit der Beschaffung von unterlagen belasten muss oder mitteilen kaann, dass nichts mehr vorliegt - und dann ist die Sache vom Tisch.
Marion Sekowskiam 05.01.2013 | 09:58
" sie möchte sich halt nicht mit dem Vater und dem Jungen auseinandersetzen..." Das eigene Kind verleugnen. Eine Schande und das als Frau. Was für eine Mutter. Ganz schlimm und eigentlich unglaublich.
Bärli_60am 06.01.2013 | 13:13
Frau Sekowski, wenn man die Hintergründe mit Missbrauch und Selbstmordversuchen nicht kennt, sollte man vielleicht derartige Aussagen bleiben lassen. Ich hatte eine Frage und die wurde von einigen anderen ausführlich - danke! - beantwortet. Wertungen haben m. E. hier nichts zu suchen.
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