Hallo F. Müller,
Zu den für die Rentenversicherung bedeutsamen Zeiten gehören nicht nur Beitragszeiten sondern auch sogenannte Anrechnungszeiten. Eine Anrechnungszeit kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn Sie zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr mindestens 1 Kalendermonat krank gewesen sind, soweit diese Zeit nicht mit einer anderen rentenrechtlichen Zeit belegt ist.
Nachweise für Krankheitszeiten sind z. B. Bescheinigungen der Krankenkasse, des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes.
Falls Sie noch weitere Infos benötigen, könnten die Erläuterungen zum Fragebogen für Anrechnungszeiten für Sie hilfreich sein: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0411.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung