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Experten-Antwort

Angaben des AG zum Bruttoarbeitsentgelt im Formular R0665-00

von Nachfrager01.02.2021 | 12:00
1751 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf das wirklich undurchsichtige Formular R0665 (Bruttoarbeitsentgelt /Antrag auf Hinterbliebenenrente)welches vom AG ausgefüllt werden soll. Mitarbeiter ist bei uns geringfügig/Minijob mit RV-Befreiung beschäftigt, zusätzlich zum Arbeitsentgelt werden stfr/svfr tarifl. So/F/N-Zuschläge gezahlt. 1. Müssen diese bei den Angaben zum Brutto einbezogen werden, da es sich hier nicht um regelmäßige sondern je nach Arbeitseinsatz schwankende Zulagen handelt? 2. Der Mitarbeiter hat Erstantrag wg. Tod Ehepartner bei der DRV gestellt und uns das Formular R0665 zum Ausfüllen eingereicht, auf der 1. Seite fehlt aber schon die Angabe ob 2.3 und/oder 2.4 angefragt wird, so dass sich nicht erschließen lässt welche nachfolgenden Punkte mit Angaben und Auskünften zu füllen sind. Oder muss bei Erstantrag beides ausgefüllt werden? 3. An wen kann man sich als AG bezüglich Ausfüllhilfe wenden? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nachfrager,

zu 1.:

Solange diese Zuschläge Arbeitsentgelt darstellen, sind sie für die Einkommensanrechnung von Bedeutung. Gemäß § 14 SGB IV stellen diese Zuschläge dann Arbeitsentgelt dar, wenn das Arbeitsentgelt auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt (vgl. § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SvEV).

Zu 2.:

Da es sich um einen Erstantrag handelt, sollten Sie beide Punkte ausfüllen.

Zu 3.

Hier wird der Antwort von Siehe hier zugestimmt. Ggfls können Sie auch das kostenlose Servicetelefon der DRV nutzen:

080010004800

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 01.02.2021 | 12:13
Entweder an die zuständige Rentenversicherung (des Mitarbeiters) oder an den für die Lohn-/Gehaltsabrechnungen zuständigen Steuerberater des Arbeitgebers
Deutsche Rentenversicherung
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