Ich beziehe eine Witwenrente (altes Recht) und habe nun mit meinem Arbeitgeber zum 1. Juli 2022 Altersteilzeit vereinbart.
Im Vorfeld hatte ich ein Beratungsgespräch mit der DRV, dabei wurde mir gesagt, dass der Aufstockungsbetrag nicht zum anrechenbaren Einkommen zählt.
Von der DRV habe ich den Vordruck R0665 erhalten, den mein Arbeitgeber ausgefüllt und mir zur Weiterleitung an die DRV zurückgegeben hat.
Mir ist aufgefallen, dass mein Arbeitgeber als Bruttoarbeitsentgelt den Gesamtbetrag einschließlich des Aufstockungsbetrags eingetragen hat.
Ist dies tatsächlich so richtig?
Bzw. unter welcher Ziffer in diesem Formular muss mein AG die entsprechenden Angaben machen?
Danke!