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Experten-Antwort

Angaben im R0665 bei Altersteilzeit

von Marie11.07.2022 | 09:28
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4 Antworten

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Ich beziehe eine Witwenrente (altes Recht) und habe nun mit meinem Arbeitgeber zum 1. Juli 2022 Altersteilzeit vereinbart. Im Vorfeld hatte ich ein Beratungsgespräch mit der DRV, dabei wurde mir gesagt, dass der Aufstockungsbetrag nicht zum anrechenbaren Einkommen zählt. Von der DRV habe ich den Vordruck R0665 erhalten, den mein Arbeitgeber ausgefüllt und mir zur Weiterleitung an die DRV zurückgegeben hat. Mir ist aufgefallen, dass mein Arbeitgeber als Bruttoarbeitsentgelt den Gesamtbetrag einschließlich des Aufstockungsbetrags eingetragen hat. Ist dies tatsächlich so richtig? Bzw. unter welcher Ziffer in diesem Formular muss mein AG die entsprechenden Angaben machen? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie,

bei einer Beschäftigung im Rahmen von Altersteilzeit ist nicht das gemeldete Arbeitsentgelt, sondern das Brutto-Teilzeitarbeitsentgelt als Arbeitsentgelt und der zusätzlich zu diesem Entgelt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG gezahlte steuerfreie Aufstockungsbetrag als dem Arbeitsentgelt vergleichbares Einkommen der Einkommensanrechnung zugrunde zu legen, jedoch nur für Bezugszeiten ab dem 01.01.2002.

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3 Antworten

rosebudam 12.07.2022 | 09:57
Ganz "schwache" Expertenantwort! Ihr Arbeitgeber benötigt zur Bescheinigung das Formular R0664, welches Sie z. B hier finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Marieam 12.07.2022 | 10:44
Hallo Marie, bei einer Beschäftigung im Rahmen von Altersteilzeit ist nicht das gemeldete Arbeitsentgelt, sondern das Brutto-Teilzeitarbeitsentgelt als Arbeitsentgelt und der zusätzlich zu diesem Entgelt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG gezahlte steuerfreie Aufstockungsbetrag als dem Arbeitsentgelt vergleichbares Einkommen der Einkommensanrechnung zugrunde zu legen, jedoch nur für Bezugszeiten ab dem 01.01.2002.
Ganz "schwache" Expertenantwort! Ihr Arbeitgeber benötigt zur Bescheinigung das Formular R0664, welches Sie z. B hier finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
@rosebund Herzlichen Dank für diesen hilfreichen Hinweis!
W°lfgangam 12.07.2022 | 22:22
...da fängt der Fehler an/bei dieser Fallkonstellation! ;-) Nicht weiter darüber nachdenken - ggf. hat irgendeine DRV Stralsund wohlwollend ukrainische Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis als Hilfspersonal mit 1-Tages-Schulung zur Antragsaufnahme zum Mindestlohn an die leeren Schreibtische gesetzt – halt Murphys Gesetz eben *g Gruß w.
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