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Experten-Antwort

Angaben zum Beschäftigungsverhältnis

von Verunsichert05.03.2011 | 15:41
5016 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Antrag auf EM-Rente wurde abgeschickt. Nun erhalte ich einen Antrag, den ich vom AG ausfüllen lassen soll. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, wöchentl. Std. Zahl, ob befr. AV, ob AV weiter bestehen bliebe, wenn Rente bewilligt würde, Gehaltsgruppe, Angaben zur Berufsstellung, Höhe Gehalt, seit wann beschäftigt.. etc, etc. Ist das üblich, dass man das ausfüllen lassen muss? Wenn der AG schreibt, dass das AV trotz Rente weiter bestünde und nicht ruhend gestellt oder besteht weiter, würde die Rente dann eher abgelehnt? Haben dann, meine im Antrag gemachten Angaben, keine Bedeutung mehr für die Entscheidung.... Oder ist es einfach normal, dass der AG die Fragen zum Beschäftigungsverhältnis dem Rentenantrag nachreichen muss? Vielen Dank!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "-_-" 18:50 Uhr vom 05.03.11

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12 Antworten

Klemensam 05.03.2011 | 19:27
u.a. werden die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber auch dann bemötigt , wenn eine med. Reha oder eine Teilhabe am Arbeitsleben ( z.b. Umschulung ) genehmigt werden soll und zwar zur Berechnung des Übergangsgeldes. Für die Zuerkennung der EM-Rente haben die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis keinerlei Bedeutung . Ihre Annahmen in dieser Hinsicht sind also völlig falsch ! Für die Zuerkennung der EM-Rente sind einzig und alleine medizinische Gründe massgebend und nicht Angaben aus ihrem Beschäftigungsverhältnis. Das wäre ja noch schöner... Es ist aber auch durchaus möglich, das die Zuerkennung einer EM-Rente bei ihnen jetzt unmittelbar bevorsteht für welche die Rentenversicherung noch entsprechende Angaben ihres Arbeitsgebers benötigt ( z.b. wegen Berufsschutz etc. pp ) . Aber sichere Rückschlüsse aus der Zusendung dieses Formulares für Angaben zur Beschäftigung können Sie NICHT ziehen. Rufen Sie darum am besten am Montag bei ihrer RV an und fragen halt nach, wofür genau man diese Angaben jetzt in ihrem konkreten Fall benötigt. Spekulationen darüber hier im Forum helfen ihnen ja nun nicht wirklich weiter.
Elisabetham 06.03.2011 | 13:49
Hallo Sozialrechtler! Wie bestimmt man denn das Alter von Narben? Ich meine nicht von Narben, die noch frisch sind, sondern sondern sehr alt sind. Was ist der Unterschied zwischen 30 und 40 Jahre alten Narben beispielsweise. Mich interessiert das wirklich und Gutsachtertermine werde ich auch noch haben und ich habe auch Narben, die zwischen 20 und 40 Jahre alt sind. Danke für deine Antwort im Voraus.
Verunsichertam 06.03.2011 | 18:38
Hallo, ich bin nach 61 geboren. Eine Reha würde meine angeborene Schwerbehinderung und die damit verbundenen Nebenerkrankungen, welche sich auch im Berufsleben bemerkbar machen, nicht wirklich verbessern. Eine Umschulung wäre ebenso nicht sinnvoll, da ich den Beruf nach meiner Behinderung gewählt habe, aber diesen nur, obwohl er überwiegend sitzend ist, nicht vollständig ausfüllen kann. Sowohl inzwischen körperlich als auch von den inzwischen höher gewordenen Anforderungen. Von daher ist es mir eben so komisch vorgekommen, dass ich dieses Schreiben bekam.
Verunsichertam 08.03.2011 | 16:00
Hallo, habe nun bei der DRV angerufen und man sagte mir, dass die Angaben für den Gutachter benötigt würden, damit dieser einschätzen könne, was ich noch an Arbeit schaffe. Nun ja, warten wir mal ab...
Sozialrechtleram 05.03.2011 | 16:13
Auf dem Fragebogen muß erklärt werden, ob es eine gesetzliche Pflichten zur Auskunftserteilung gibt und wenn ja welche das sind. Das Erheben von Daten bei den Betroffenen hat absoluten Vorrang, nur halten sich die Sozialleistungsträger meist nicht an dieses Gebot. Ihren Arbeitgeber geht es übrigens nichts an, dass Sie einen Antrag gestellt haben.
Sozialrechtleram 05.03.2011 | 19:04
Ist es normal, dass der Arbeitgeber die Fragen zum Beschäftigungsverhältnis dem Rentenantrag nachreichen muss?
Die Fragen zur Berufstätigkeit werden nur gestellt, wenn es im Zusammenhang mit der Beurteilung von Berufsschutz oder Verweisbarkeit erforderlich ist. Fragen Sie ggf. telefonisch bei der Sachbearbeitung nach den Gründen der Anfrage.
Es gibt im Gesetz eine zwingende Informationspflicht. Scheint bei der DRV nicht sehr beliebt zu sein. Ich denke da noch an die Auseinandersetzung mit dem illegalen Datenerhebungsversuch der DRV-Bund über den Rehaarzt zu Beginn meiner Reha.
-_-am 05.03.2011 | 18:50
:P Die Fragen zur Berufstätigkeit werden nur gestellt, wenn es im Zusammenhang mit der Beurteilung von Berufsschutz oder Verweisbarkeit erforderlich ist. Fragen Sie ggf. telefonisch bei der Sachbearbeitung nach den Gründen der Anfrage.
Sozialrechtleram 05.03.2011 | 20:09
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Für die Berechnung des Übergangsgeldes reicht der Gehaltszettel oder im Beamtendeutsch die Bezügemitteilung. Es gibt meines Wissens keinen Grund, der die DRV berechtigt aufgrund einer Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB VI Auskünfte beim Arbeitgeber einzuholen. Ebensowenig gab es einen Grund für den Arzt in meiner Reha sich für ein halbes Jahrhundert alte Operationsnarben zu interessieren. Macht allerdings sehr viel Spaß den Jungspunden von Ärzten, Oberärzten oder erfahrenen Praktikern die Frage zu stellen, ob sie denn das Alter der Narben bestimmen können. Bisher konnte es keiner, obwohl das sehr einfach ist.
Sozialrechtleram 09.03.2011 | 00:55
Glauben Sie diese Auskunft? Gutachter macht Ferndiagnose aufgrund von Angaben des Arbeitgebers? Bei soviel Inkompetenz sträuben sich einem ja die Nackenhaare.
floham 09.03.2011 | 18:33
weiß nicht was ich glauben soll.. denke schon, dass ich zum Gutachter muss. Abwarten und Tee trinken... Ich weiß ja nicht, ob auch zählt, dass ich aufgrund meiner Schwerbehinderung und den damit verbundenen Leistungsminderung, wofür der AG auch Zuschüsse erhält, bei der Beurteilung der Rente auch eine Rolle spielt... Keine Ahnung...
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