Da Sie, aufgrund der Befristung Ihrer Rente, keine Grundsicherung beanspruchen können, gelten die "normalen" Regelungen der Sozialhilfe. D.h., es wird auch die Unterhaltspflicht Ihrer Angehörigen geprüft. Unter welchen Bedingungen ggf. keine Überprüfung stattfindet, ist im Sozialhilferecht geregelt. Diese Frage kann ich hier nicht beantworten.