Wir haben vertragliche Regelungen, wonach eine Freistellung bis 5 Jahre dauern kann. Nun möchte jemand diesen Betrag auf 7 Jahre strecken. Damit kommen wir jedoch nur auf ca. 50% des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts der unmittelbar vorangegangenen zwölf Kalendermonate der Arbeitsphase. Aber liegen mit 3.000.-€ immer noch voll im sozialversicherungsrechtlichen Bereich.
Stellt sich aber die Frage:
1. können wir so eine Vereinbarung schließen, auch wenn wir unter 70% liegen - also bspw. nur bei 50%, aber dennoch voll sozialversicehrugnspflichtig?
2. kann es Schwierigkeiten mit der Krankenversicherung geben, so dass die bspw. keine Leistungen erbringen und uns die MA als Arbeitgeber in Regress nehmen kann? Bspw. wenn MA eine schwerwiegende Krankheit hat und die KK meint, wir hätte nicht genug Beiträge gezahlt oder sich auf den Standpunkt stellt, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.
3.kann es Schwierigkeiten mit der Rentenversicherung geben, so dass wir ggfls. Rentenausfälle kompensieren müssen?
Gibt es eine Lösung, wie wir die Streckung auf 7 Jahres umsetzen können?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.