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Experten-Antwort

Angestellt nach Rentenbefreiung

von Wissensdurst12.10.2017 | 10:45
545 Ansichten
9 Antworten

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Ich bin derzeit als Handwerksmeister selbständig tätig und aufgrund 18 Jahren Beitragszahlung von der Pflichtversicherung befreit. Nun erwäge ich, wieder in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln. Erlischt damit automatisch die Beitragsbefreiung oder nur auf Antrag oder kann ich auch weiterhin befreit bleiben und privat vorsorgen? Ich habe dazu leider nur ungenaue Aussagen erhalten. Vielen Dank für eine kompetente Antwort.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als Angestellter wären Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.

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8 Antworten

Fortitude oneam 12.10.2017 | 11:51
Hallo Wissensdurst, Ihnen fehlen jetzt 18 Jahre Beitragspflicht in der gesetzlichen RV. Hoffentlich haben Sie anderweitig vorgesorgt. Als Handwerksmeister selbständig nach 18 Jahren wieder ins Angestelltenverhältnis zu wechseln, halte ich aus moralischen Gründen für fast unmöglich. Und wenn doch, dann sind Sie automatisch Pflichtversichert. Und im übrigen müssen gerade Sie privat vorsorgen. Mit freundlichen Grüßen
Mondkindam 12.10.2017 | 12:03
Hallo, Die Befreiung betrifft nur die Handwerkerversicherungspflicht. Als Arbeitnehmer sind Sie ganz normal versicherungspflichtig. Mit freundlichen Grüßen
Wissensdurstam 12.10.2017 | 14:59
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Mir fehlen keine 18 Jahre Beitragszahlung, ich habe 18 Jahre eingezahlt und mich danach selbständig gemacht. Selbständig war ich jetzt 5 Jahre und habe auch eine private Vorsorge. Es ging mir lediglich um die Rechtslage. Ich kann auch moralisch keinerlei Verfehlung sehen!?
Genervteram 12.10.2017 | 18:14
Hallo Wissensdurst, Ihnen fehlen jetzt 18 Jahre Beitragspflicht in der gesetzlichen RV. Hoffentlich haben Sie anderweitig vorgesorgt. Als Handwerksmeister selbständig nach 18 Jahren wieder ins Angestelltenverhältnis zu wechseln, halte ich aus moralischen Gründen für fast unmöglich. Und wenn doch, dann sind Sie automatisch Pflichtversichert. Und im übrigen müssen gerade Sie privat vorsorgen. Mit freundlichen Grüßen
Eine Steilvorlage für unseren "Genervter". Er tippt bestimmt schon....
Danke für den Hinweis Ekkat, aber bei Fortitude One habe ich nichts anderes erwartet. Er schwebt halt im 7. Himmel ob seines EM-Rentenanspruchs. Da können solche Fehler schon mal passieren!
W*lfgangam 12.10.2017 | 20:28
Hallo Wissensdurst, na, die 'jungen/alten Wilden' der DRV werden es auch noch lernen, dass Sie seit 2005 als 'Beschäftigter' gelten, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben ;-) Die Befreiung wirkt nur für Ihre Tätigkeit als selbständiger Handwerker. Sofern eine andere Art von (selbständiger) Tätigkeit oder/und (abhängiger) Beschäftigung erfolgt, ist die Versicherungspflicht wieder neu zu beurteilen. Bei einer Beschäftigung sind Sie automatisch versicherungspflichtig, da müssen Sie nichts machen - der Arbeitgeber meldet Sie zur Sozialversicherung an und zieht alle SV-Beiträge ab, meldet die versicherungspflichtige Beschäftigung an, und Ihr Rentenkonto beginnt sich wieder zu füllen. Gruß w.
Wissensdurstam 13.10.2017 | 09:02
Vielen Dank für die Antworten.
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