Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer (AN) bekommt von seinem Arbeitgeber (AG) ein Gehalt von 200.000. Die maximalen SV Beitragsbemessungsgrenzen sind alle überschritten.
Er bekommt in Zukunft vom gleichen AG nur noch 100.000. Die maximalen SV Beitragsbemessungsgrenzen sind alle überschritten.
Nun gründet der AN eine GmbH. Mit dieser stellt er parallel zu seinem AN Gehalt eine Rechnung iHv 100.000.
Frage:
Scheinselbständigkeit setzt mE voraus, dass SV Beiträge reduziert werden. Dies wäre hier nicht der Fall. Ist dies damit ein unproblematisches Model?
Grüße und vielen Dank im Voraus
HR