Guten Tag,
Ich habe ein Anliegen zu folgender Situation: Hauptberuflich in Vollzeit bin in Angestellte. Dieses Wintersemester habe ich nebenberuflich an einer öffentlichen Hochschule einen Lehrauftrag abgehalten (Zeitlich begrenzt auf das Wintersemester, Verdienst circa 1800€, freiberuflich, steuerbefreit).
So verliefen auch die Jahre 2020 und 2019 an derselben Hochschule. Sprich jeder Lehrauftrag war einmal im Jahr verfolgt worden. Es wurden nur die abgehaltenen Stunden vergütet. Lehrinhalte war frei zu gestalten.
Da ich erst jetzt nachvollzogen hatte (Dies war mein Fehler, da ich nicht richtig in den Formularen der Hochschule nachgelesen hatte, dass eine Meldepflicht spät. 3 Monate nach Beginn der Tätigkeit besteht) befinde ich mich nun in der Situation, dass ich meiner Meldepflicht nicht nachgegangen war.
Nun befürchte ich Bußgeld zu zahlen und eventuelle Nachzahlungen zu leisten. Schussligkeit schützt nicht vor Strafe in meinem Fall, das ist mir klar.
Ich möchte mich gleich morgen bei meiner zuständigen RV melden und meinen Fall erneut schildern.
Können Sie mir hier ein paar Anhaltspunkt e geben, ob sich mein Problem lösen lässt?
Vielen Dank und viele Grüße Melanie