Angestellt und zeitlich befristet Lehrbeauftragte

von
Melanie

Guten Tag,

Ich habe ein Anliegen zu folgender Situation: Hauptberuflich in Vollzeit bin in Angestellte. Dieses Wintersemester habe ich nebenberuflich an einer öffentlichen Hochschule einen Lehrauftrag abgehalten (Zeitlich begrenzt auf das Wintersemester, Verdienst circa 1800€, freiberuflich, steuerbefreit).
So verliefen auch die Jahre 2020 und 2019 an derselben Hochschule. Sprich jeder Lehrauftrag war einmal im Jahr verfolgt worden. Es wurden nur die abgehaltenen Stunden vergütet. Lehrinhalte war frei zu gestalten.

Da ich erst jetzt nachvollzogen hatte (Dies war mein Fehler, da ich nicht richtig in den Formularen der Hochschule nachgelesen hatte, dass eine Meldepflicht spät. 3 Monate nach Beginn der Tätigkeit besteht) befinde ich mich nun in der Situation, dass ich meiner Meldepflicht nicht nachgegangen war.

Nun befürchte ich Bußgeld zu zahlen und eventuelle Nachzahlungen zu leisten. Schussligkeit schützt nicht vor Strafe in meinem Fall, das ist mir klar.

Ich möchte mich gleich morgen bei meiner zuständigen RV melden und meinen Fall erneut schildern.

Können Sie mir hier ein paar Anhaltspunkt e geben, ob sich mein Problem lösen lässt?

Vielen Dank und viele Grüße Melanie

Experten-Antwort

Hallo Melanie,

es ist zwar zutreffend, dass Sie sich als versicherungspflichtiger selbständig tätiger Lehrer (Dozent) innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden müssen. Auch können Beiträge nachgefordert werden, wenn Sie diese Frist versäumen - mit Bußgeldern müssen Sie hier aber grundsätzlich nicht rechnen.

Darüber hinaus müsste Ihr Rentenversicherungsträger auch noch prüfen, ob die von Ihnen erzielten Einnahmen überhaupt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen und somit überhaupt Beiträge nachzufordern sind.

Am Besten holen Sie die Meldung jetzt einfach nach und warten die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers ab. Weiterführende Hinweise und Informationen rund um das Thema „Versicherungspflicht von Selbständige erhalten Sie übrigens in der Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=10 herunterladen können.

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