Ich, weibl. (geb. 1964), seit 2013 verwitwet, beziehe seitdem die große Witwenpension neben meinem eigenen Gehalt.
Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst seit 1981/1982.
Noch zu Lebzeiten meines Mannes war der Plan, mit 60, das Arbeiten einzustellen. Diesen Plan habe ich vor, dennoch umzusetzen und habe daher vor, im Laufe des Jahres 2024 meinen Job zu kündigen.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich noch zusätzliche Krankenkassen- und RV-Beiträge o.ä. leisten muss oder ob die Beiträge, die sowie bei der Pension abgezogen werden, grundsätzlich ausreichen.
Dass ich meine eigene Rente erst später beantragen kann, ist mir hierbei bewusst.
Gibt es ansonsten noch etwas wesentliches beachten?