Hallo im Forum
Fall:
20 Jahre Angestellter gewesen und
jetzt seit 26 Jahre Beamter,
schwerbehindert 50 %
„ also hat er 46 Jahre gearbeitet“
Mein Verwandter hat mir erzählt, dass er als Schwerbehinderter mit 60/6 Jahren/Monaten in den Vorruhestand gehen kann, mit einem Bezug der Mindestpension.
Aber seine normale Rente kann er erst mit 66 Jahren erhalten, weil er die 35 Jahre nicht zusammen bekommt.
(Regelaltersrente Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren)
KANN DAS STIMMEN? Denn:
„Als schwerbehinderter Angestellter
hätte er, mit Abschlägen, mit 60/11 Jahren/Monaten gehen können,
ohne Abschläge mit 63/11 Jahren/Monaten.“
Oder liege ich hier falsch ??
Gibt es eine Möglichkeit doch früher an die normale Rente zu kommen?
Gearbeitet wurden doch 46 Jahre! Also mehr als die erfüllte Wartezeiten.
Es kann doch nicht sein, dass jedes System die Voraussetzungen der Wartezeiten für sich alleine geltend macht. DIE KANN NIEMAND ERREICHEN wenn er in beiden Systemen tätig war !
Vielen lieben Dank :-)