Hallo „findeichungerecht“,
tatsächlich ist es so, dass eine vorgezogene Altersrente (also vor Regelalter) nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die Wartezeit von 35 Jahre erfüllt ist.
Hierbei werden Zeiten aus der Beamtenversorgung nicht mit Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammengerechnet. Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Systeme.
Bei der von Ihnen geschilderten Sachlage, kann Ihr Verwandter demnach erst mit Erfüllung seiner Regelaltersgrenze in Rente gehen.