Hallo "Solk",
in Ihrem Beitrag werden ein wenig die verschiedenen Dinge durcheinander gewürfelt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation erhalten und diese bereits durchgeführt. Leider haben Sie nicht angegeben, wer Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger) dieser Rehabilitationsleistung war. Sollte der Rentenversicherungsträger Kostenträger dieser medizinischen Rehabilitationsleistung gewesen sein, erhält der Rentenversicherungsträger nach Abschluss der Leistung einen Entlassungsbericht seitens der Rehabilitationseinrichtung. In diesem steht bereits, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) geprüft werden sollen. Insofern wäre hier zunächst Ihr Rentenversicherungsträger und nicht der Integrationsfachdienst Ihr richtiger Ansprechpartner.
Ihre Ausführungen legen die Vermutung nahe, dass die Rehabilitationseinrichtung Ihnen empfohlen hat, prüfen zu lassen, ob bei ihrem jetzigen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) eine Umsetzung an einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist. Hierbei wird geschaut, ob es bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber eine Tätigkeit (Arbeitsplatz) mit Tätigkeitsmerkmalen gibt, die Sie Ihrem Leiden entsprechend ausüben können. Dies kann dann zum Beispiel auch erreicht werden, in dem Sie entsprechende Lehrgänge besuchen oder der neue Arbeitsplatz mit entsprechenden Hilfsmitteln versehen wird.
Dies hat mit einer qualifizierten Umschulung überhaupt nichts zu tun. Insoweit ist die Aussage des Integrationsfachdienstes irreführend.
Bezüglich ihrer Ausführungen hinsichtlich der Wiederaufnahme Ihrer bisherigen Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell verhält es sich so, dass damit einfach nur ausgesagt wird, dass Sie Ihre bisherige Arbeit / Tätigkeit zunächst für 2, dann 4, dann 6 und schließlich 8 Stunden täglich ausüben, wobei sich die tägliche Stundenzahl im Wochenrhythmus bzw. 2-Wochenrhythmus entsprechend erhöht. Durch diesen langsamen Wiedereinstieg in die Arbeit auf Ihrem bisherigen Arbeitsplatz will man erreichen, dass sich die Belastungen langsam steigern und Sie auf Dauer wieder Ihre bisherige Arbeit ausüben können.
Angst vor einer Kündigung sind erfahrungsgemäß unbegründet. Vielmehr will man Ihnen ermöglichen einen leidensgerechten Arbeitsplatz bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber zu erhalten und davon profitiert der Arbeitgeber ja genau so.
Zunächst sollten Sie kurzfristig mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten zum beruflichen Wiedereinstieg abklären.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Ihr Experte