So schnell, wie es hier manche vermuten, wird keine Rente entzogen! Dann muss erst mal vom Gutachter der
DRV nachgewiesen werden, dass eine WESENTLICHE VERBESSERUNG des Gesundheitszustandes eingetreten ist.
Ein simples Beispiel dazu:
Eine EM-Rente wird auf Dauer gezahlt, weil schwere psyische Leiden eine Erwerbsfähigkeit mehr als 3 Stunden unmöglich machen. Jetzt geht der Rentner jahrelang zu psychiatrischen Behandlungen (Therapien, Klinikaufenthalte etc.) und sein Gesundheitszustand wird dadurch letztendlich WESENTLICH gebessert, so dass er wieder mehr als 3 Stunden arbeiten kann.
In einem solchen Fall besteht tatsächlich die Möglichkeit, die Rente zu entziehen.
@Frau Sponagel:
Das ist doch völliger Unsinn, dass bei Aufnahme eines Mini-Jobs eine Überprüfung der Erwerbsminderung erfolgt! Nicht umsonst liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 450,- EUR, so dass ein Mini-Job nicht rentenschädlich ist. Schon gar nicht, wenn die tgl. Arbeitszeit von 3 Stunden/Tag nicht überschritten wird.
Ich verstehe auch nicht, dass und weshalb man schlafende Hunde wecken sollte, wenn man bei der DRV Erkundigungen einzieht. Die DRV-Mitarbeiter sind doch nicht bei der Stasi... ;-)