Ich bin weiblich, Jahrgang Febr. 1950 und habe, wenn ich mit 63 Jahren (also im März 2013) mit Abschlägen in Rente gehen würde, 48 Pflichtbeitragsjahre. Welche Altersrente käme für mich in Frage, mit welchem Rentenabschlag muss ich rechnen und kommt für mich eine für den Geburtsjahrgang 1950 längere Arbeitszeit von 4 Monaten in Frage?
Zu Ihrer Information: Ich habe am 09.02.2007 einen Vertrag zur Altersteilzeit abgeschlossen. (01.09.2007 - 31.05.2010 = Freizeitphase; 01.06.2010 - 28.02.2013 = Freistellungsphase). Welche Abschläge hätte ich bei Rentenbeginn am 01.03.2013? Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
10.12.2009, 08:23
von
Tschacka
Hallo Malu,
Altersrente für Frauen oder auch Altersrente nach ATZ. Kommt bei beiden das Gleiche raus. 7,2 % Abschlag und ca. 10,5 % für Kranken und Pflegeversicherung (wenn privat KV, dann 7% Beitragszuschuß)
MfG Tschacka
10.12.2009, 08:25
von
Beitrag
Sie können die Altersrente für Frauen ab 63 mit 7,2 % Abschlag beantragen. Eine Anhebung findet bei dieser künftig wegfallenden Altersrentenart nicht statt.
10.12.2009, 08:26
von
Tschacka
hab noch vergessen...
Anhebeung der Altersgrenze grundsätzlich bei Ihnen um 4 Monate, aber nicht bei den o.g. Rentenarten! Da verbleibt es bei dem 65. Lebensjahr. Nur die "Regelaltersrente" hat die Anhebung um 4 Monate (bei Ihnen), aber die beantragen Sie ja nicht :)
Schauen Sie mal in Ihre Rentenauskunft (nicht INFO), da steht's genau so drin.
MfG Tschacka
10.12.2009, 08:26
von
malu
Vielen Dank. Kann ich davon ausgehen, dass die 4 Monate längere Arbeitszeit für Jahrgang 1950 für mich nicht in Frage kommen?
10.12.2009, 09:00
von
Tschacka
genau so ist's :)
Glück gehabt :)
10.12.2009, 10:16
von
malu
Super, herzlichen Dank.
10.12.2009, 10:36
von
Aha
Sollte sich Ihre Gesundheit bis zur Rente deutlich verschlechtern (hat man nicht immer selbst in der Hand), dann denken Sie ggf. an die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder mehr), welche auch bei 'nur' Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit geltend gemacht werden kann!
Zusatzfrage an Tschacka: wann wird die Regelaltersgrenze erreicht und wann ist damit der 'unbegrenzte' Hinzuverdienst möglich? Na, letztes Mal aufgepasst? Achtung: hier kein geschütztes Vetrauen wegen ATZ-Vetrag aus 02/2007 - schade!
10.12.2009, 10:53
von
Tschacka
das ist gemein! :)))
65+4 unbegrenzter Hinzuverdienst möglich?!
Korrekt lieber/liebe Aha?
MfG Tschacka
10.12.2009, 10:59
von
Aha
gut gemacht: eins mit * und Eichenlaub mit Schwertern!
Schön dass Sie Spass verstehen - auch wenn ich nicht ganz so charmante Beispiele machen kann wie @wolfgang (aber der scheint mir auch ein 'alter Hase' mit Personalerfahrung im öff.Dienst zu sein!)